gegenüber Anleger aus P&R-Container-Investment
Mit Urteil vom 24.08.2020 hat das LG Köln die Finanzring GmbH zum Schadensersatz gegenüber einem Anleger im Zusammenhang mit der Zeichnung von Containerinvestments in den Jahren 2013 und 2016 in Höhe von mehr als 17.000 EUR verurteilt. Die Finanzring GmbH muss die Kosten des Verfahrens übernehmen. Die Argumentation dürfte Anlegern in fast allen Fällen helfen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Zur Überzeugung des Gerichtes stand nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme fest, dass selbst ein erfolgter Hinweis auf ein Totalverlustrisiko hier nicht ausreichend gewesen war, um dem Anleger die bestehenden Risiken der Containerinvestments vor Augen zu führen. Selbst bei unterstellter Möglichkeit einer Eigentumsübertragung würde der Anleger dann einem erheblichen eigenen Risiko ausgesetzt sein, wenn die P&R-Gruppe als Vertragspartner ausfällt. In diesem Falle müsste der Anleger sich selbst um die Vermarktung seines Containers kümmern, was dem einzelnen Anleger praktisch unmöglich ist. Unabhängig davon würde der Anleger aber vor allem für alle Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Container haften. Dies betrifft insbesondere die Risiken, die nicht durch die dargestellte Versicherung abgedeckt werden, z.B. Schäden, die der Container selbst verursachen könnte. Da hierauf vom Berater nicht hingewiesen wurde, lag jedenfalls keine anlage- bzw. objektgerechte Beratung vor.
Das Besondere an dem Urteil ist, dass es an einem Punkt ansetzt, mit dem die Berater in der Regel versuchen, eine Falschberatung zu entkräften. Selbst wenn ein Hinweis auf einen Totalverlust erfolgt ist, reicht dieser nach Auffassung des LG Köln nicht aus, da es noch ein über den Totalverlust hinausgehendes Risiko gibt. Auf die Frage der Einordnung des Eigentumserwerbs und einer möglichen Plausibilitätsprüfungspflicht kommt es dann gar nicht mehr an.
Damit eröffnen sich Möglichkeiten selbst für diejenigen Anleger, die auf ein Totalverlustrisiko hingewiesen wurden bzw. bei denen ein entsprechender Hinweis in den Beratungsprotokollen vermerkt ist. Selbst bei erwiesenem Hinweis auf ein Totalverlustrisiko reicht dies nicht für eine objektgerechte Beratung aus.
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Quelle: P&R-Anleger gewinnt am Landesgericht Köln gegen Finanzring GmbH
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