WEG-Info
Viele Gesetzestexte bereiten dem nicht juristisch bewanderten Otto-Normal-Verbraucher so manches Kopfzerbrechen. So geht es auch Wohnungseigentümern mit dem WEG-Recht. Paragraphen und unverständliche Fachausdrücke verwirren eher, als dass sie zum Verständnis führen. Nehmen wir einmal den § 25, Absatz 2, der sich mit dem Zählen von Stimmen befasst.
Doch was sagt er im Klartext?
Will die Wohnungseigentümerschaft eine Angelegenheit durch Stimmenmehrheit beschließen, gilt: Jeder Eigentümer besitzt genau eine Stimme. Gehört aber z. B. einem Ehepaar zu jeweils 50 Prozent eine Wohnung, gibt es keine halben Stimmen. Sofern keine gesonderten Es müssen sich also die Eheleute einigen und können gemeinsam tatsächlich nur eine Stimme abgeben.
Hilfreiche Übersetzungen
Wer einen Text in einer unbekannten Fremdsprache auf Deutsch benötigt, zieht einen Experten zu Rate, der diese Sprache beherrscht. Genauso können sich Wohnungseigentümer von professionellen Hausverwaltungen, die sich in ihrem Fach bestens auskennen, die Bestimmungen des WEG-Rechtes erklären lassen. Inter-Wohnungen geht mit gutem Beispiel voran und erklärt in seinem Hausverwalter-Ticker leicht verständlich aktuelle und besonders wichtige Bestimmungen. Auch für Ihre Fragen steht das seit 2011 erfolgreich am Markt tätige Unternehmen gerne zur Verfügung.
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