Lignum Sachwert Edelholz AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
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Die Lignum Sachwert Edelholz AG ist insolvent. Rund 5000 Anleger, die nach Unternehmensangaben ihr Geld in die Waldinvestments gesteckt haben, müssen nun finanzielle Verluste befürchten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wieder einmal müssen Anleger, die in ein vermeintlich nachhaltiges und ökologisches Finanzprodukt investiert haben, um ihr Geld fürchten. Die Lignum Sachwert Edelholz AG bot den Anlegern Investitionen in Edelholzplantagen in Bulgarien an. Das sollte nicht nur umweltfreundlich, sondern auch rentabel sein.
Inzwischen wurden die Anleger von der Realität eingeholt. Die Lignum Sachwert Edelholz AG hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. April das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 36I IN 1853/16). Nach Unternehmensangaben haben rund 5.000 Anleger ca. 65 Millionen Euro in die Waldinvestments in Bulgarien gesteckt. Das Geld steht nun im Feuer. Die Lignum Sachwert Edelholz AG schiebt den schwarzen Peter der Finanzaufsicht BaFin zu. Diese hatte mit Bescheid vom 17. März 2016 die öffentlichen Angebote für die Vermögensanlagen „Nobilis Rent“, „Nobilis Priva“ und „Nobilis Vita“ untersagt, weil das Unternehmen keine notwendigen Emissionsprospekte für die Anlageprodukte vorgelegt hatte. Folge sei nun der Insolvenzantrag. Für die Anleger kann das im schlimmsten Fall den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten. Damit es nicht soweit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Bevor das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss nun der Wert der Wälder und Plantagen festgestellt werden. Ob und mit welcher Insolvenzquote die Anleger dann rechnen können, hängt entscheidend von der Insolvenzmasse ab. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um alle Forderungen der Gläubiger vollständig zu bedienen. Daher kann auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sei. Denn die Anleger hätten über die Risiken der Waldinvestments umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu prüfen ist auch, ob die hohen Renditeversprechen überhaupt realistisch waren.
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