Luft für Steuersünder wird nach den Panama Papers noch dünner – Selbstanzeige
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Im Zuge der Panama Papers will Bundesfinanzminister Schäuble den internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter verschärfen. Steuersündern bleibt die Selbstanzeige als Ausweg.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach der Affäre um die sog. Panama Papers könnte die Luft für Steuerhinterzieher schon bald noch dünner werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will Steuerhinterziehung und Geldwäsche schärfer verfolgen. Einen entsprechenden Zehn-Punkte-Plan legte er jetzt vor und will auch andere Staaten mit ins Boot holen.
Der Plan sieht u.a. vor, dass die Verjährung von Steuerdelikten hinausgeschoben werden könnte. Außerdem könnte ein sog. Geldwäscheregister aufgebaut werden, berichtet die Zeitung „Die Welt“. Ziel ist, dass es künftig nicht mehr möglich sein soll, unversteuerte Einkünfte in Steueroasen wie z.B. Panama zu verbergen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf könnte noch vor der Sommerpause vorliegen.
Selbst wenn keine Beteiligung an Briefkastenfirmen in Panama vorliegt, müssen Steuersünder als Konsequenz aus der Affäre künftig mit einer noch härteren Verfolgung von Steuerhinterziehung rechnen. Die ist auch schon durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017, an dem sich inzwischen schon rund 90 Staaten beteiligen wollen, gegeben. Es werden aber wohl noch weitere Maßnahmen und internationale Abkommen folgen. Noch haben Steuerhinterzieher die Möglichkeit, mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
Das kann aber nur gelingen, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird, d.h. bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Diese hohen Anforderungen des Gesetzgebers sind für den Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden und das Risiko, dass Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.
Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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