Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
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Die Zeichen stehen auf Verkauf. Dies ist ein Ergebnis der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nicht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vieles deutet darauf hin, dass die Container der insolventen Magellan Maritime Services verkauft werden. Dies ist ein Ergebnis der ersten Gläubigerversammlung, die am 18. Oktober in Hamburg stattfand. Weiterhin beschloss die Versammlung auf ein weiteres Gutachten zur Klärung der Eigentumsfrage an den Containern zu verzichten. Außerdem bestätigten die mehr als 700 Anwesenden den Insolvenzverwalter.
Dieser befürwortet den Verkaufs-Prozess für das Container-Portfolio fortzusetzen. Nach seinen Angaben liegen bereits zahlreiche indikative Angebote vor. Ein Verkaufspreis von 120 bis 130 Millionen Euro sei nach seinen Einschätzungen nicht unrealistisch. Dann wäre der finanzielle Schaden für die Anleger kleiner als bei einer Fortführung des Unternehmens, so der Insolvenzverwalter. Die Mehrheit der versammelten Gläubiger sprach sich daher für eine Fortführung des Investorenprozesses aus, um zumindest einen Teil des Container-Portfolios zu verkaufen. Eine endgültige Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen. Dazu müssten erst konkrete Kaufangebote vorliegen und bei einer erneuten Gläubigerversammlung präsentiert werden. Mindestens bis dahin werde das Unternehmen fortgeführt.
Knapp 9000 Anleger haben sich an den Magellan-Containern beteiligt und haben beim Insolvenzverwalter Forderungen von rund 346 Millionen Euro angemeldet. Sollte ein Verkauf der Container zu 120 Millionen Euro oder mehr realisierbar sein, hätten die Anleger dennoch hohe Verluste. Um diese zu minimieren, können sie auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann unabhängig vom Insolvenzverfahren u.a. prüfen, ob auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Schadensersatzansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken ihres Direktinvestments in die Container aufgeklärt werden müssen.
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