08.09.2016 – Das Insolvenzverfahren über die MAGELLAN Maritime Services GmbH wurde eröffnet. Die Forderungen der Anleger können nun zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Zudem wird im Oktober eine Gläubigerversammlung in Hamburg stattfinden.
Insolvenzverfahren
Nach dem die MAGELLAN Maritime Services GmbH (MMS) bereits im Mai 2016 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, wurden nun am 01.09.2016 das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet. Der Grund für die Insolvenz liegt in der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Unternehmens. Wir berichteten bereits über verkürzte Zahlungsziele seitens chinesischer Containerhersteller und Abrechnungsschwierigkeiten mit Linienreedereien.
Forderungsanmeldung
Nun sind die Anleger aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Das Amtsgericht Hamburg (Az.: 67c IN 237/16) hat hierfür eine Frist bis zum 18.10.2016 gesetzt. Zudem sollten die Anleger dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitteilen, welche Sicherungsrechte sie an den Containern haben. Angesichts der besonderen Ausgestaltung des Investments in Form eines Kauf- und Verwaltungsvertrages können für die Anleger sogar Sonderrechte bestehen.
Gläubigerversammlung
Zudem wird in Hamburg am 18.10.2016 um 10:00 Uhr eine Gläubigerversammlung stattfinden. Der Insolvenzverwalter wird an diesem Tag über die wirtschaftliche Lage und ihre Ursachen zu berichten haben. Ausgehend von diesem Bericht wird dann auch über den Fortgang des Verfahrens abgestimmt. Anlegern ist daher dringend anzuraten, ihre Rechte auf der anstehenden Gläubigersammlung wahrzunehmen oder sich zumindest vor Ort vertreten zu lassen.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte wird ihre Mandantschaft auf der Gläubigerversammlung am 18.10.2016 in Hamburg vertreten. Gerne können sich betroffene Anleger der MAGELLAN-Pleite (MMS) an die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte wenden, Stimmrechtsvollmacht erteilen und damit sicherstellen, dass sowohl ihre rechtlichen als auch wirtschaftlichen Interessen gewahrt bleiben.
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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