Unterstützt durch das Bundesamt für Naturschutz verstärkt der Online-Marktplatz markt.de seine Bemühungen zum Artenschutz. Einem unkontrollierten Online-Handel von bedrohten Tieren sowie aus ihnen hergestellten Produkten möchte das Kleinanzeigenportal stark entgegentreten. Daher sind beim Kauf und Verkauf von geschützten Tierarten über markt.de-Kleinanzeigen Nachweise, die eine artenschutzgerechte Zucht dokumentieren, von nun an Pflicht.
Essen und München, 27. Mai 2016 – Als verantwortungsvolles Kleinanzeigenportal mit umfangreichem Tiermarkt liegt markt.de der Schutz bedrohter Tierarten und die Eindämmung von Handel mit Schmuggelware besonders am Herzen. Vor allem im Internet floriert der Handel mit illegal eingeführten Tieren. Kleinanzeigenportale werden von Kriminellen missbraucht, um schnelles Geld zu machen – das größte Leid tragen dabei die Tiere, die durch einen unzumutbaren Transport und unwürdige Haltung oft krank sind und sogar qualvoll verenden können. Das Service-Team des Online-Portals hat sich daher von Mitarbeitern des Bundesamtes für Naturschutz umfassend schulen lassen. Von nun an ist der Kauf und Verkauf von geschützten Tierarten über markt.de ohne die hierfür notwendigen Nachweise nicht mehr möglich.
CITES für streng geschützte Arten
Dem so genannten CITES-Abkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist Deutschland 1976 beigetreten. In diesem Abkommen und der dazugehörigen EG-Verordnung Nr. 338/97 werden streng und besonders geschützte Tierarten deklariert. Für streng geschützte Tiere muss eine sogenannte Vermarktungsbescheinigung (CITES-Bescheinigung) vorgelegt werden. markt.de setzt diese Regelung auf dem Portal wie folgt um: Werden streng geschützte Tiere auf markt.de inseriert, ist dies nur zulässig, wenn der Anzeige ein Foto des CITES-Dokuments beigefügt wird. Dabei sollten Inserenten darauf achten, dass das Schriftstück deutlich erkennbar ist. Selbstverständlich dürfen Name und Anschrift verdeckt werden.
Legalitätsnachweis für besonders geschützte Arten
Für Tier- und Pflanzenarten, die nach europäischem oder nationalem Recht besonders geschützt sind, ist bei Handel ein Legalitätsnachweis erforderlich. Hiermit ist ein Herkunfts- oder Zuchtnachweis gemeint. Diesen müssen Nutzer bei Verkauf über markt.de ihrer Anzeige analog zur CITES-Bescheinigung als Bild beifügen. Bei Vögeln ist im Übrigen ein geschlossener Ring stets ein Hinweis für die Herkunft aus einer Zucht.
markt.de-Ratgeber zum Thema Artenschutz
Weitere Informationen zum Thema Artenschutz und seriöser Tierhandel hat markt.de für seine Nutzer in Zusammenarbeit mit dem BfN in einem umfangreichen Tierhandel-Ratgeber zusammengefasst. Verkäufer können hier einsehen, ob für ihr abzugebendes Tier eine Dokumentenpflicht besteht, Käufer erfahren, wie sie sich beim Tierkauf im Internet am besten vor unseriösen Händlern schützen können. Um die Transparenz in Hinblick auf den Artenschutz zu verstärken, ist markt.de zudem stets daran interessiert, Feedback von seinen Nutzern zu erhalten. Sollten Inserate auffallen, die beispielsweise ohne die erforderlichen Formulare aktiv sind, wird darum gebeten, dass markt.de Service-Team zu kontaktieren.
Über markt.de
Mit über zwei Millionen Kleinanzeigen und Kontaktanzeigen sowie 500.000 Besuchern pro Tag ist markt.de ein führendes Kleinanzeigenportal, Kontaktbörse und Marktplatz in Deutschland.
Betreiber des Portals ist die markt.de GmbH & Co. KG, die als eigenständiges Unternehmen zur markt.gruppe GmbH & Co. KG gehört, einem Verbund von Verlagsgruppe Dr. Ippen und ProServ Medien Service GmbH.
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