Beratungsstelle für Nachhaltige Entwicklung fordert eine Harmonisierung von Mindeststandards innerhalb der EU
Die Europäische Kommission hat es angestoßen, das Europäische Parlament es grundsätzlich befürwortet. Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, ob in EU schärfere Regeln für die energetische Sanierung eingeführt werden sollen. Zuletzt schien zwar eine Verpflichtung zur Mindestsanierung von Bestandsgebäuden erst einmal vom Tisch zu sein. Doch dieser Scheint trügt. Der Leiter der Beratungsstelle für Nachhaltige Entwicklung und Change Management, Dennis Riehle (Konstanz), sieht das Vorhaben prinzipiell überaus kritisch und hat eine Petition an den Bundestag eingereicht, in der er unter anderem formuliert: „Nicht nur mit der deutschen Verfassung scheint eine verpflichtende energetische Sanierung auf einen bestimmten Standard schon allein deshalb nicht zu vereinbaren, weil es zur Erreichung desselben Ziels mildere Mittel gibt (Emissionshandel), die Eigentumsrechte gemäß Grundgesetz in unverhältnismäßiger Weise beschnitten werden und es darüber hinaus offenbar keine Bestrebungen gibt, den Gleichheitsgrundsatz einzuhalten. Denn auch wenn es einheitliche Energieeffizienzklassen geben soll, an denen sich der zukünftige Mindeststandard von Gebäuden orientiert, so werden die Anforderungen aus der jeweiligen Klassifizierung in den unterschiedlichen Mitgliedsländern der EU nach derzeitigem Wissensstand wohl unterschiedlich sein. Entsprechend werden die Voraussetzungen, die ein Haus erfüllen muss, um 2033 Energieeffizienzklasse D zu erreichen, beispielsweise in vielen süd- und osteuropäischen Ländern – in denen der Sanierungsbedarf weitaus höher und die generelle Gebäudeenergieeffizienz weitaus schlechter als in Deutschland ist -, weniger anspruchsvoll sein als hierzulande. Denn die Definition der Energieeffizienzklasse fällt in den Staaten verschieden aus – unter anderem mit Blick auf den Endenergieverbrauch pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche in Kilowattstunden“, erklärt der 38-jährige Journalist vom Bodensee in seiner Eingabe an das deutsche Parlament. Letztlich helfe das Anliegen aus seiner Sicht auch nicht der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz, weil gerade denjenigen Ländern besonders viel abverlangt wird, die ohnehin schon einen erheblichen Beitrag für die Reduzierung der Gebäudeemissionen leisten.
Wieso man ausgerechnet dort schröpfen wolle, wo bereits heute in nahezu allen Häusern eine grundlegende Dämmung auffindbar ist – und die verschone, bei denen es selbst an soliden Wänden fehle, erschließe sich aus Gerechtigkeitsgründen nicht. So bringe es wenig, wenn man dort immer weiter reguliere, wo der Bürger bereits ausgepresst ist – während man Mitglieder der Union weitgehend unbehelligt lasse, die bislang überhaupt keine Bereitschaft zur Mitwirkung an mehr Umweltschutz zeigen: „Dies bedeutet eine übermäßige Belastung für den deutschen Eigenheimbesitzer – und widerspricht damit dem Grundsatz der Harmonisierung und Einheitlichkeit von Standards innerhalb der Europäischen Union. Schlussendlich scheint es wenig sinnvoll und unpragmatisch, gerade in den Mitgliedsländern des Nordens und Westens der EU noch höhere Mindestanforderungen durchzusetzen, während gegenüber Staaten, in denen noch immer mit Kohle und Holz geheizt wird und sämtliche Dämmung fehlt, einen insgesamt laxen Umgang zu forcieren. Es sollte Anspruch der Kommission sein, zunächst einmal mit Gebäudeenergieeffizienz dort zu beginnen, wo sie noch nicht einmal ansatzweise erkennbar ist. Dass nun vor allem Besitzer von Wohneigentum in eher finanziell und wirtschaftlich stärkeren Ländern massiv zusatzbelastet werden sollen, stellt einen Akt der Unfairness dar, weil die Menschen in Deutschland durch die Politik der derzeitigen Bundesregierung ohnehin mit erheblichen Geldaufwendungen zu rechnen haben, um deren angestrebte Projekte schultern zu können. Außerdem fehlt es bislang an konkreten Überlegungen, den Sozialstaatsgedanken in der EU-Gebäuderichtlinie derart hinreichend zu verankern und auszugestalten, dass soziale Härten – wie beispielsweise der Notverkauf von Häusern oder der Verlust der Altersvorsorge – vermieden werden. Entsprechend besteht auf dieser Grundlage keine Möglichkeit, dass die Bundesrepublik dem Vorhaben zustimmt“, sagt Dennis Riehle abschließend.
Die Beratungsstelle für Nachhaltige Entwicklung ist unter www.beratung-riehle.de überregional kostenlos erreichbar.
Weitere Informationen auch auf www.riehle-news.de.