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Landgericht Lübeck vom 25.07.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Schwerer anaphylaktischer Schock nach Metamizoleinnahme und bekannter Metamizol-Allergie, LG Lübeck, Az.: 12 O 356/16
Chronologie:
Die Klägerin begab sich wegen starker Rückenschmerzen in die Gemeinschaftspraxis der Beklagten. Ihr wurde ein Medikament verschrieben, das den Wirkstoff Metamizol-Natrium beinhaltet. Gegen diesen Wirkstoff ist die Klägerin allergisch und wies die Beklagte hierauf auch entsprechend hin, worauf nicht adäquat reagiert wurde. Nach Einnahme des Medikamentes erlitt die Klägerin einen schweren anaphylaktischen Schock und musste mehrere Tage auf einer Intensivstation behandelt werden.
Verfahren:
Das Landgericht Lübeck hat hinsichtlich des Vorfalles eine umfangreiche Zeugen und -Parteivernehmung vorgenommen, um zu eruieren, wie es zu dem Fehler kommen konnte. Zu klären war insbesondere, ob die Beklagtenseite den Allergiepass der Klägerin eingesehen hatte, was diese bestreitet. Sodann wäre aber auch noch die Frage relevant, ob sich die Beklagtenseite den Allergiepass hätte zeigen lassen müssen, zumal der Ehemann der Klägerin explizit von einer Penicillin-Allergie sprach. Im Ergebnis schlug das Gericht sodann den Parteien einen Vergleich im hohen vierstelligen Eurobereich vor, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Gericht stellte sich anlässlich der Beweisaufnahme weiterhin die Frage, ob die Patientin nicht auch eine Eigenverantwortung habe und nicht selbst in den Allergiepass hätte schauen müssen, ließ die Antwort jedoch offen. Die Schadenfolge hätte bei ungünstigem Verlauf deutlich schlimmer ausfallen können, daher ist die erzielte gütliche Einigung für alle Beteiligten sicherlich der richtige Weg, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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