Mehr soziale Sicherheit für Pflegende

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(Mynewsdesk) Die hkk Krankenkasse würdigt den Einsatz von pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen seit1. Januar 2017 gemäß der Neuregelungen des PSG II. Die hkk zahlt im Vergleich zu 2016 monatlich über 180.000 Euro mehr Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem hat die Krankenkasse mit Hauptsitz in Bremen von Januar bis Juli 2017 rund 1.150 Pflegepersonen neu in die Rentenversicherungspflicht aufgenommen. Dies entspricht einer Erhöhung um über 140 Prozent.

Bedingungen für die Rentenversicherung einer Pflegeperson

Personen sind laut SGB VI (§ 3 Satz 1 Nr. 1a) rentenversicherungspflichtig, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen nicht erwerbsmäßig pflegen. Die pflegebedürftigen Personen müssen hierfür mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet sein und einen Anspruch auf Pflegeleistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung oder einer privaten Pflege-Pflichtversicherung haben. Die Pflege muss von der Pflegeperson mindestens zehn Stunden, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in der häuslichen Umgebung ausgeübt werden. Gleichwohl kann, selbst wenn alle o. g. Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht vorliegen sollten, diese aufgrund gesetzlicher Ausschlusstatbestände dennoch nicht in Betracht kommen. Beispielsweise sind Pflegepersonen nach § 5 Abs. 4 SGB VI dann nicht mehr rentenversicherungspflichtig, wenn diese die Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde) erreicht haben und auch eine Altersvollrente beziehen.

Neu: Absicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung

Die hkk zahlt seit 1. Januar 2017 für die Pflegepersonen Beiträge an die Agentur für Arbeit. Der Versicherungsschutz der Arbeitslosenversicherung kann Personen gewährt werden, die aufgrund der Pflegesituation ihre Beschäftigung unterbrechen oder aufgeben. Voraussetzung dabei ist, dass diese unmittelbar vor ihrer Pflegetätigkeit arbeitslosenversichert waren. Diesen Personen soll so nach Ende der Pflege der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden.

Ansprechpartner für die Presse:

hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse), Martinistr. 26, 28195 Bremen

Holm AyTel.: 0421.3655 1000

Ilja Mertens Tel.: 0421.3655 3177

Maike Kromminga Tel.: 0421.3655 3147

E-Mail: presse@hkk.de; Internet: www.hkk.de

Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im hkk Krankenkasse

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Über die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse): Die hkk zählt mit mehr als 560.000 Versicherten (davon mehr als 430.000 beitragszahlende Mitglieder), 27 Geschäftsstellen und 2.100 Servicepunkten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen. 2016 betrug ihr Wachstum mehr als 100.000 Kunden. Ihr stabiler Zusatzbeitrag von 0,59 Prozent (Gesamtbeitrag 15,19 Prozent) macht sie seit Jahren zur günstigsten deutschlandweit wählbaren Krankenkasse. hkk-Kunden können im Vergleich zum Kassendurchschnitt abhängig von ihrem Einkommen bis zu 266 Euro jährlich sparen; gegenüber einer Kasse mit 1,7 Prozent Zusatzbeitrag sogar bis zu 579 Euro. Auch die Extraleistungen übertreffen den Branchendurchschnitt: Unter anderem erstattet die hkk zusätzliche Leistungen im Wert von über 1.000 Euro je Versicherten und Jahr in den Bereichen Naturmedizin, Vorsorge und bei Schwangerschaft. Ergänzend fördert das hkk-Bonusprogramm Gesundheitsaktivitäten mit bis zu 250 Euro jährlich. Für einen weiterführenden Gesundheitsschutz erhalten hkk-Kunden private Zusatzangebote der LVM-Versicherung zu Sonderkonditionen. Die Verwaltungskosten der hkk liegen etwa 20 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Rund 900 Mitarbeiter(innen) betreuen ein Ausgabenvolumen von mehr als 1,3 Mrd. Euro.

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