Messgeräte für Energie unterliegen dem Eichrecht

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Zweijährige Eichfrist bei Tankwagen-Zähleranlagen

Messgeräte für Energie unterliegen dem Eichrecht
Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel

sup.- „Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch richtiges Messen“ – das ist einer der Leitgedanken der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME), die die Eichaufsichtsbehörden aller 16 deutschen Bundesländer koordiniert. Weil in Deutschland die Gesetzgebung zum Messwesen beim Bund liegt, der Vollzug der Gesetze aber im Wesentlichen bei den Ländern, kommt dieser zentralen Koordinierungsstelle ein wichtiger Stellenwert zu. Die Bedeutung, die sie für die Wettbewerbsfähigkeit im allgemeinen Wirtschaftsleben hat, ist jedoch vielen Unternehmen und Gewerbebetrieben gar nicht bewusst. Aber Fakt ist: Selbst dort, wo korrektes Messen im geschäftlichen Alltag keine nennenswerte Rolle spielt, sorgen die Eichvorschriften für faire Marktchancen und schützen vor unnötigen Betriebskosten. Denn dem Eichrecht unterliegen beispielsweise auch alle technischen Anlagen, die den Energieverbrauch erfassen, seien es Strom-, Gas-, Wärme- bzw. Warmwasserzähler oder die Mess-Vorrichtungen bei der Befüllung von Heizöltanks.

Die Eichfrist für Wärmezähler beträgt fünf Jahre, bei den Messanlagen für Mineralöl an Tankwagen oder Zapfsäulen sind es zwei Jahre. Ist der Zähler am Heizöl-Lieferfahrzeug also beispielsweise mit der Jahresangabe 2016 geeicht worden, endet der Gültigkeitszeitraum mit dem Ablauf des Jahres 2018. Ob diese Eichung am Fahrzeug noch Gültigkeit hat oder die Frist bereits verstrichen ist, kann der Kunde natürlich erst jeweils beim Liefertermin überprüfen. Es ist daher sinnvoll, mit der Heizölversorgung einen Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel zu beauftragen. Die Eichgültigkeit der Zähler sowie die Funktionsfähigkeit der gesamten Liefertechnik sind dann durch eine zusätzliche, kontinuierliche Gutachter-Überwachung gesichert (www.guetezeichen-energiehandel.de). Über die turnusmäßigen eichamtlichen Überprüfungen hinaus unterziehen sich die Brennstoffhändler mit diesem Qualitätsprädikat einer strengen Kontrolle von Fuhrpark, Produktgüte sowie der Genauigkeit bei Liefermenge und Rechnungsstellung. Möglichen Mess-Ungenauigkeiten, die eine Verteuerung der Energiekosten zur Folge haben können, wird so rechtzeitig vorgebeugt.

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Redaktion Ilona Kruchen

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