Mini-Solaranlagen: Warnung der Bundesnetzagentur

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ARAG Experten informieren über Mängel bei Balkonanlagen

Mini-Solaranlagen: Warnung der Bundesnetzagentur

Immer mehr Haushalte nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Dazu verwenden sie eine Mini-Solaranlage, die in der Regel direkt über eine Steckdose an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen wird. Mit dem Strom aus dem steckfertig gelieferten Balkonkraftwerk können Haushaltsgeräte betrieben werden, so dass weniger Strom aus dem Netz des Stromanbieters entnommen werden muss. Auf Dauer eine lohnende Investition. Allerdings warnt die Bundesnetzagentur vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für die kleinen Photovoltaik (PV)-Anlagen. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Wovor warnt die Bundesnetzagentur?
Die Bundesnetzagentur überprüft regelmäßig unter anderem elektrische Geräte. Bei dieser Marktüberwachung hat sich herausgestellt, dass zahlreiche Wechselrichter, die stationär und online angeboten werden, unzulässig oder sogar potenziell gefährlich sein können. Wechselrichter sind Bestandteil von steckfertig gelieferten Mini-Solaranlagen für Balkon und Außenbereiche. Sie wandeln den produzierten Gleichstrom einer PV-Anlage in Wechselstrom um und machen ihn so für den Haushalt nutzbar.

Worin liegt die Gefahr?
Wenn die produzierte Energie der Balkonkraftwerke nicht fehlerfrei ins Haus geleitet wird, kann es laut ARAG Experten zu Beschädigungen an der Elektrik, zu elektromagnetischen Störungen oder im schlimmsten Fall sogar zu einem Brand kommen. Messtechnische Untersuchungen der Bundesnetzagentur haben gezeigt, dass einige Produkte im Betrieb die gesetzlichen Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit überschreiten und damit nicht bedenkenlos genutzt werden können.

Wie können Verbraucher erkennen, ob ein Gerät sicher ist?
Zunächst einmal raten die ARAG Experten beim Kauf einer Mini-Solaranlage, auf das CE-Kennzeichen zu achten. Fehlt dieses Kennzeichen, darf das Produkt in Deutschland nicht regulär verkauft werden. Wer seine PV-Anlage für den Balkon online ordert, sollte zudem nur bei seriösen und bekannten Händlern bestellen.

Es gibt weitere formelle Anforderungen, die Verbrauchern Sicherheit geben: Fehlt eine deutsche Bedienungsanleitung, eine deutsche Händleradresse oder ein europäischer Ansprechpartner auf dem Paket, der Verpackung oder dem Begleitdokument, sollte man auf das Produkt verzichten bzw. es zurückschicken, auch wenn der Preis verführerisch niedrig ist. Genau das könnte der Grund für den Dumping-Preis sein. Auch Angaben zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten genauso wenig fehlen wie Hinweise zu Widerrufs- und Rückgaberechten. Zu guter Letzt weisen die ARAG Experten darauf hin, dass man darauf achten sollte, dass der Steckertyp der Mini-Solaranlage in die heimische Steckdose passt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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