Minijob: Das ändert sich ab 1. Oktober 2022 Teil II

WERBUNG
etexter
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Allensbach University

Ändert sich etwas im Übergangsbereich vom Minijob zum Midijob?

Minijob: Das ändert sich ab 1. Oktober 2022 Teil II
Steuerberater Roland Franz

Essen – Ab Oktober 2022 erhöht sich auch die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, klärt auf: „Bisher lag ein sogenannter Midijob vor, wenn das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers im Übergangsbereich von 450,01 Euro bis 1.300 Euro lag. Ab Oktober liegt ein Midijob vor, wenn Arbeitnehmer pro Monat regelmäßig mehr als 520,00 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen. Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, für die die Minijob-Zentrale nicht zuständig ist, sondern die Krankenkassen. Für Beschäftigte mit einem Verdienst zwischen 450,01 Euro und 520 Euro, die bisher unter die Midijob-Regelung fielen, gelten ab 1. Oktober 2022 zunächst Bestandsregelungen.“

Im Gegensatz zu den Beschäftigten in einem Minijob-Arbeitsverhältnis müssen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen bei Midijobs aber Steuern zahlen. Brutto ist also nicht gleich netto. „Auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist einiges anders“, warnt Steuerberater Roland Franz und führt aus: „Midijob-Arbeitsverhältnisse sind generell sozialversicherungspflichtig, wenn auch mit geringeren Sozialabgaben für die Arbeitnehmer. Ein Nachteil in der Rentenversicherung entsteht hierdurch nicht. Seit der Bekanntgabe des neuen Entlastungspakets der Ampel-Regierung dürfen sich Midijobber dann im Januar 2023 erneut auf eine Anhebung freuen: Dann sollen bis zu 2.000 Euro möglich sein.“

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: