Mit Brotkrumen gegen die Altersarmut

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Was von der jaehrlichen Rentensteigerung übrig bleibt.

Mit Brotkrumen gegen die Altersarmut
Rentenperspektive, Altersarmut

Rentenerhoehung – Update – 22.01.2024

Am 01. Juli 2023 sind die Renten im Westen um 4,39 % und im Osten um 5,86 % angehoben worden. Ein Westrentner mit zuvor 1.620,90 EUR Euro Bruttorente hat soweit 71,16 EUR brutto mehr. Allerdings betrug bereits die offizielle Preissteigerung 5,90 % gegenüber 2022 (Statistisches Bundesamt). Die Inflation frisst also die Rentenerhoehung wieder auf. Der Rentner hat in Wahrheit weniger Geld zur Verfügung. Denn im selben Jahr haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag durchschnittlich von 1,30 % auf 1,60 % angehoben (und im Jahr 2024 dann auf 1,70 %). Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde von 3,40 % auf 4,00 % (kinderlose) und von 3,05 auf 3,40 % (Rentner mit Kind) erhöht. Den Pflegeversicherungsbeitrag hat der Rentner alleine zu tragen.

Übrigens: Eine Bruttorente in Höhe von 1.692,00 EUR erhalten nur jene Rentner, die 45 Jahre lang exakt ein Einkommen entsprechend dem Durchschnitt aller Versicherten erzielt haben. 45 Jahre – das muss man erst einmal schaffen. Bei den Allermeisten liegt die Rente deutlich darunter – wie nachfolgender Aufsatz zeigt. Der wurde zwar bereits 2019 geschrieben – ist aber hinsichtlich der „wahren“ Rentensteigerungen auch heute noch aktuell:

Nachfolgender Aufsatz ist aus dem Jahr 2021. Leider weiterhin aktuell:
“ … denn eins ist sicher: Die Rente“
so der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm.

Am 10. Oktober 1997 verkündete er diese Worte im Deutschen Bundestag anlässlich der anstehenden Bundestagswahlen.

Nach einer gesicherten Rente sieht es in Zeiten der (Corona-)Wirtschaftskrise leider nun wahrlich nicht aus.

Mit Brotkrumen gegen die Armutsgefährdung
Im Jahr 2021 fallen Rentenerhoehungen in Deutschland (West) aus. Aber bereits vor der Corona Wirtschaftskrise konnte man von spürbaren Rentenerhoehungen eigentlich gar nicht sprechen.

Tatsache ist jedenfalls, dass in Deutschland ein durchschnittlicher Altersrentner nach langjähriger, 35jähriger Beschäftigung, eine Rente in Höhe von gerade einmal rund 1.000,00 EUR netto erhält (Jahr 2019).

Rentner 2019 – ein Beispiel:

Ab Juli 2019 gibt´s mehr Geld für Rentner – verkündet die Bundesregierung. „Rentnerinnen und Rentner können sich freuen – die Altersbezüge steigen deutlich an“. Nun ja, vielleicht in Prozent gerechnet: In den alten Bundesländern wird die Steigerung 3,18 % und im Osten 3,91 % betragen. Die sogenannte Standardrente beträgt somit 1.487,18 EUR (45,83 EUR mehr als im Vorjahr) bzw. 1.435,05 EUR (54,00 mehr) gemäß Mitteilung der Regierung.

STANDARDRENTE IST NICHT DURCHSCHNITTSRENTE
Das heißt allerdings nicht, dass der Durchschnitt der deutschen Rentner diese „Standardrente“ auch tatsächlich bezieht. Nur die wenigsten Rentner haben die erforderlichen 45 Jahre lang als Durchschnittsverdiener in die Rentenkasse eingezahlt.

Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Jahr 2019 veröffentlichte durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt beträgt 38.901,00 EUR (West). Bei entsprechendem Bruttoeinkommen wird dem Arbeitnehmer ein Entgeltpunkt gutgeschrieben. Die Anzahl der im (Berufs-)leben erworbenen Entgeltpunkte, multipliziert mit dem sogenannten Rentenwert (33,05 EUR West / 2019) ergibt die Bruttomonatsrente.

Einkünfte unterhalb des Durchschnittsverdienstes oder Lücken im Erwerbsleben stehen der „Standardrente“ entgegen. Insbesondere Frauen, aber auch Akademiker sind betroffen. Frauen aufgrund Schwangerschaft und oft jahrelanger Abwesenheit aus dem Job, Akademiker aufgrund des späteren Berufseinstiegs.

Rentenerhoehung und Rentenabzuege
Mütter bekommen für vor 1992 geborene Kinder bis zu 2,50 Entgeltpunkte zusätzlich angerechnet und für jedes später geborene Kind 3,00 Punkte. Frauen, die mit einem Kind länger als 3 Jahre zu Hause bleiben, erwerben jedoch keinen weiteren Rentenanspruch.

auch Akademiker sind betroffen

Akademiker treten oft erst mit 25 Jahren in das Erwerbsleben ein. Diese Arbeitnehmergruppe hat keine Möglichkeit, bis zum Beginn der Regelaltersrente (67 Jahre) auf 45 Beitragsjahre zu kommen. Möglicherweise können Akademiker diesen Nachteil durch einen höheren Durchschnittsverdienst wieder ausgleichen. Sicher ist dies in Zeiten der Niedriglohnbeschäftigung keineswegs.

Aber auch Nichtakademiker sind betroffen. In der Berufsausbildung ist der Lohn eher niedrig und in den ersten Berufsjahren danach wird nicht jeder Arbeitgeber bereit oder in der Lage sein, ein Arbeitgeberbrutto von ca. 47.000,00 EUR zu zahlen (Arbeitnehmerbrutto 38.901,00 EUR zzgl. vom Arbeitgeber zu entrichtender Sozialversicherungsanteil). Das ist eine Ursache, dass die durchschnittliche Bruttorente in Deutschland deutlich unter der von der Bundesregierung genannten „Standardrente“ liegt.

Krankenversicherung zehrt an Rentenerhoehung
Die andere ist in den Sozialversicherungsbeiträgen zu sehen, die der Rentner aus seiner Bruttorente zu entrichten hat. Bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung betragen die Abzüge derzeit 7,30 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag – ca. 0,90 %) und 3,30 % für die Pflegeversicherung (kinderlose). Von der Bruttorente werden also insgesamt 11,50 % abgezogen.

Im Ergebnis beträgt der durchschnittliche Monatsrente (netto) 1.103,00 EUR bei Männern und 712,00 EUR bei Frauen (Jahr 2018 – alte und neue Bundesländer). Die von der Bundesregierung verkündete Rentensteigerung beläuft sich insoweit auf 35,00 EUR/netto monatlich mehr im Portemonnaie (Männer/West).

Anstieg der Lebenshaltungskosten
Allerdings steigen auch die Verbraucherpreise. Die Inflation des Jahres 2018 betrug 1,90 Prozent (Quelle: statistisches Bundesamt). Der Kaufkraftverlust beläuft sich somit auf 20,96 EUR zum Jahresende 2018 (1.103,00 EUR x 1,90 %). Dieser Betrag ist von der Rentensteigerung abzuziehen – bleiben 14,04 EUR/Monat.

Diese „kräftige“ Rentenerhoehung entspricht ungefähr dem Gegenwert von zwei Vollkornbroten zu je 500 g/Woche im Supermarkt.

Rentenerhoehung, Rentenpassung, Rentensteigerung

Ernährungswissenschaftlern zufolge sollen diese ein frühes Sättigungsgefühl bewirken.

Die gefühlte Inflation (also die Verbraucherpreise für Güter des täglichen Bedarfes betreffend – z.B. Brot, Milch, Strom, Heizung) dürfte jedoch über 1,90 Prozent liegen.

Trotz Rentenerhoehung – Rentner hart an der Armutsgrenze
Diese „spürbar höhere Rente“ mag den Rentner freuen, so meint jedenfalls die Bundesregierung. Aber ist es wirklich ein Grund zur Freude, am Ende des Berufslebens eine Nettorente von ca. 1.100,00 EUR ausgezahlt zu erhalten?

Bei Männern wohlgemerkt – denn Frauen mit einer Rente von 712,00 EUR werden ohnehin die sogenannte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ in Anspruch zu nehmen haben. Deren Leistungen liegen mit ca. 794,00 EUR (424,00 EUR Regelbedarf Stufe 1, zzgl. 300,00 EUR Miete und 70,00 EUR Heizkosten gemäß Beispielrechnung Bundesministerium für Arbeit und Soziales) über der Grundrente. Bevor eine Frau diese Leistung erhält, hat sie allerdings zunächst ihr Privatvermögen – sprich ihre Lebensarbeitsleistung, aufzuzehren (gemäß § 43 SGB XII).

Können denn wenigstens diejenigen Arbeitnehmer sich freuen, die 35 Jahren als Durchschnittsverdiener gearbeitet haben? Diese hätten dann 35 Entgeltpunkte erworben – was heute einer Bruttorente von 1.156,75 EUR entspricht. Abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 132,94 EUR verbleiben 1.023,81 EUR netto. Gemäß statistischem Bundesamt liegt der Schwellenwert für Armutsgefährdung bei 1.096,00 Euro. Die Steuerpflicht auf Renten ist dabei noch gar nicht betrachtet.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) verkündete nach Kabinettsbeschluss zur Rentenerhöhung, dass „Deutschland ein wirtschaftlich starkes Land ist, das sich eine verlässliche Alterssicherung leisten kann“. Bleibt die Frage, was geschieht, wenn die Wirtschaft mal nicht so gut läuft? Im Rentenrecht gibt es eine Sicherungsklausel, die Rentenkürzungen entgegenstehen soll.

Tatsache ist jedenfalls, dass in Deutschland ein durchschnittlicher Altersrentner nach langjähriger, 35jähriger Beschäftigung eine Rente in Höhe von gerade einmal rund 1.000,00 EUR netto erhält.

Auch die von der Bundesregierung verkündete deutliche Rentensteigerung ändert hieran kaum etwas. Wahrlich kein Grund zur Freude.

Rechtsberatung zur gesetzlichen Rente und Altersvorsorge

Kontakt
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