Der Investitionsabzugsbetrag ist ein populäres Instrument zur Steuergestaltung für kleinere Betriebe. Damit kann der Gewinn gemindert und die Steuerbelastung im Jahr des Abzugs reduziert werden.
Für sämtliche Freiberufler, die ihre Gewinnermittlung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen, kommt es auf die Gewinnhöhe an. Freiberufler, deren Gewinn das Limit von 100.000 Euro übersteigt, die aber nur ein Betriebsvermögen in geringem Umfang besitzen, können den Investitionsabzugsbetrag nutzen, wenn sie zur Bilanzerstellung übergehen. Wenn sie eine Bilanz erstellen, zählt nicht mehr die Gewinngrenze, sondern es kommt auf die Höhe des Betriebsvermögens an. Das Wahlrecht zu bilanzieren, bindet den Freiberufler in der Regel für drei Kalenderjahre. Ein beliebiges Wechseln zwischen den Gewinnermittlungsarten ist nicht unzulässig. Vor- und Nachteile sollten daher sorgfältig im Gespräch mit dem Steuerberater abgewägt werden.
Über den Investitionsabzugsbetrag informiert Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim.
Die Wahl der Investition
Für den Investitionsabzugsbetrag muss kein Investitions- oder Finanzierungsplan aufgestellt werden. Eine rechtswirksame Bestellung wird nicht verlangt. Der Betrag wird für Güter angesetzt, die einerseits beweglich und anderseits einer Abnutzung unterliegen sowie zum Anlagevermögen zählen. Beispiele dafür sind: Autos, Transporter, Computer und Büromöbel in neuer oder gebrauchter Form. Neben der Funktionsbeschreibung der Güter sind auch die voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gefragt. Diese voraussichtlichen Kosten kann der Unternehmer oder Freiberufler nur ansetzen, wenn er sich konkret mit dem Investitionsgut auseinandergesetzt hat. Der Investitionsabzugsbetrag lässt sich auch noch bilden, wenn das Wirtschaftsgut bereits angeschafft ist, bevor der Antragsteller dafür steuerlich einen Investitionsabzugsbetrag eingereicht hat. Es ist unerheblich, ob der Unternehmer bereits bei Zeitpunkt des Kaufs beabsichtigt hat, einen Investitionsabzugsbetrag zu beanspruchen. Damit eröffnet sich für den Freiberufler oder den Unternehmer die Möglichkeit, mithilfe eines Investitionsabzugsbetrags avisierte Steuernachzahlungen zu reduzieren.
Für weitere Fragen und Informationen zu den Vorteilen des Investitionsabzugsbetrags steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
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Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim
Deutschland
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fax ..: 0621 13358
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email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag
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