Mit dem Motorroller ins Grüne

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Der ARAG Tipp zum Wochenende: Ausflug auf zwei Rädern

Die Temperaturen sind angenehm, das Wetter spielt in den meisten Bundesländern mit, die geltenden Corona-Einschränkungen lassen es ebenfalls zu – eine Motorroller-Tour am Wochenende: Erkunden Sie die nähere Umgebung doch einfach mal auf zwei Rädern und entfliehen dem Corona-Alltag für einige Stunden.

Motorroller mieten
Wenn Sie einen Ausflug ins Grüne planen, sind Sie mit einem Motorroller gut beraten. Fast überall können nach längerer Corona-Pause wieder Motorroller, Mofas oder Elektro-Roller gemietet werden. In einigen Städten findet man Motorroller sogar in Sharing-Projekten – ähnlich wie beim Car-Sharing. Ein Pkw-Führerschein Klasse B reicht aus! Damit dürfen Sie Motorroller mit bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum (4 kW bei Elektromotoren) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit ausleihen und fahren. Das gilt laut ARAG Experten in der ganzen EU. Auch ein Tagesausflug am Urlaubsort ist also per Scooter möglich. Meist bieten die Vermieter einen Kopfschutz für eine geringe Gebühr gleich mit an. Darauf verlassen sollte man sich allerdings nicht; erkundigen Sie sich also besser vorher. Denn in Deutschland gilt wie in der gesamten EU Helmpflicht!

Doch Vorsicht: Ein Motorroller hat mit seinen 100 bis 130 Kilogramm Masse ein anderes Fahrverhalten, als Sie es von Ihrem Fahrrad kennen. Wenn Sie noch nie mit einem solchen Gefährt unterwegs waren, sollten Sie vor dem Start eine Übungsrunde einlegen – am besten auf einem wenig befahrenen Parkplatz.

Motorroller erst checken, dann starten!
Vor allem in südlichen Urlaubsländern bieten Vermieter oft Motorroller an, die nicht den nötigen Sicherheitsstandards entsprechen. Nehmen Sie aber auch in Deutschland den Scooter vor dem Start in Augenschein. Lassen Sie den Vermieter alle offensichtlichen Mängel im Mietvertrag eintragen. So gehen Sie sicher, dass Ihnen hinterher keine Beschädigungen in Rechnung gestellt werden. Prüfen Sie vor dem Start auch den Ölstand sowie Profiltiefe und Luftdruck der Reifen. Sonst wird Ihr Wochenendausflug unter Umständen zur Rutschpartie.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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