Mit Teilen statt Kaufen zu mehr Klimaschutz – Verbraucherinformation der ERGO Group

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel

Sharing Economy: Was sind die Vorteile und was ist rechtlich zu beachten?

Mit Teilen statt Kaufen zu mehr Klimaschutz - Verbraucherinformation der ERGO Group
Von Sharing Economy profitieren Geldbeutel und Klima. (Bildquelle: ERGO Group)

Immer mehr Menschen suchen nach einfachen Möglichkeiten, ihren Alltag klima- und umweltfreundlicher zu gestalten. Eine Option ist: Teilen statt Kaufen. Sharing Economy heißt das Konzept, bei dem sich Menschen Alltagsgegenstände leihen, statt sie sich zu kaufen. Wer zum Beispiel jetzt im Sommer mit geliehenem Equipment seinen Garten auf Vordermann bringt, spart damit nicht nur Ressourcen, sondern auch Geld. Welche Leih- und Mietmöglichkeiten es gibt und worauf dabei zu achten ist, erklären Experten von ERGO.

Teilen statt besitzen: Gut für Geldbeutel und Umwelt

Unter dem Begriff Sharing Economy sind viele verschiedene Modelle der gemeinsamen Nutzung von Dingen und Ressourcen zusammengefasst. Viele davon gab es schon lange, bevor der Sammelbegriff dafür gefunden wurde, zum Beispiel Bibliotheken oder Autovermietungen. Aber vor allem online sind in den vergangenen Jahren viele neue Anbieter dazu gekommen. Wer die Dinge, die er nutzt, mit anderen teilt, spart nicht nur Geld, sondern auch Ressourcen. “Gerade bei saisonalen oder anlassbezogenen Gegenständen wie Rasenmähern, Motorfräsen oder Bohrmaschinen bietet sich Sharing an”, erklärt Josef Pommerening, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung der ERGO Group.

Sharing: Welche Möglichkeiten gibt es?

Die Möglichkeiten zum Leihen und Teilen sind mittlerweile sehr vielfältig:
– Private Initiativen und Nachbarschaftshilfen: Diese sind häufig über Facebook- oder WhatsApp-Gruppen organisiert und bieten meist Alltagsgegenstände zum Leihen oder Tauschen.
– Kommerzielle Sharing-Anbieter: Hierbei handelt es sich um Plattformen, die gegen eine Gebühr Produkte oder Dienstleistungen an Nutzer vermitteln, zum Beispiel Autos, Werkzeuge, Baumaschinen, Kleidung oder Party-Ausstattung. Aber auch analog gibt es Miet-Angebote, zum Beispiel in Baumärkten.
– Gemeinnützige Anbieter sind beispielsweise Foodsharer, die überschüssige Lebensmittel verschenken.
– Öffentliche Angebote: Auch immer mehr Städte und Gemeinden initiieren Sharing Projekte – zum Beispiel sogenannte (Bücher-)Tauschschränke. Passanten können sich hier etwas herausnehmen und/oder hineinstellen. Die Standorte sind über eine Onlinesuche oder in den lokalen Zeitungen zu finden.

Leihen oder mieten?

“Juristisch gesehen gibt es zwischen Leihen und Mieten einen wichtigen Unterschied”, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. “Wer etwas mietet, muss für die Nutzung zahlen. Leihen hingegen ist unentgeltlich.” Es können jedoch möglicherweise Erhaltungskosten anfallen, etwa Motoröl für ein geliehenes Fahrzeug. “Leihen sich Gartenbesitzer über ein Sharing-Portal zum Beispiel einen Rasenmäher, handelt es sich hierbei aber trotzdem um ein Vertragsverhältnis”, erläutert Brandl. “Je nachdem, ob Tauschpartner einen Miet- oder sogenannten Leihvertrag abschließen, unterscheiden sich ihre Rechte und Pflichten.” Außerdem wirkt es sich auf die Haftung aus. Beim Teilen von Auto, Gartengeräten oder Haushaltsgegenständen mit Nachbarn handelt sich meist um reine Gefälligkeit – ohne rechtliche Verbindlichkeiten. Spielen dagegen wirtschaftliche Interessen oder verbindliche Leihzeiten eine Rolle, ist eher von einem Vertragsverhältnis auszugehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich jemand einen Transporter unentgeltlich leiht, um damit wichtige Waren termingerecht abliefern zu können. Hier hat der Entleiher ein Interesse daran, dass die Absprache verbindlich ist und der Besitzer sein Fahrzeug nicht vorzeitig zurückfordert. Übrigens: “Geliehene Gegenstände dürfen Nutzer nicht einfach an eine andere Person weiterverleihen”, weiß die ERGO Juristin.

Vertragliche und gesetzliche Regelungen bei kommerziellen Anbietern

Nutzer von kommerziellen Sharing-Plattformen und -Anbietern haben je nach Angebot unterschiedliche Verbraucherrechte, zum Beispiel eine Stornierungsmöglichkeit, die jedoch mit Kosten verbunden sein kann. “Bei professionellen Anbietern ist zudem die Haftung bei Schäden klar geregelt”, so Brandl. Viele kommerzielle Carsharing-Portale schließen etwa eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung ein. “Um sicherzugehen, in welchen Fällen der Anbieter haftet und wann der Nutzer einen Schaden aus der eigenen Tasche begleichen muss, lohnt sich vorab ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, rät die Rechtsexpertin von ERGO.

Haftungsfrage beim privaten Sharing vorab klären

Auch beim privaten Sharing gilt: Wer etwas beschädigt oder verliert, das nicht ihm gehört, muss gegenüber dem Eigentümer für den Schaden haften. “Einige Privathaftpflichtversicherungen zahlen beim privaten Sharing nicht”, erläutert Brandl. “Entleiher sollten daher vorab ihre Versicherungsbedingungen prüfen.” Für Abnutzungserscheinungen, die während der Leihe entstehen, müssen sie laut § 602 Bürgerliches Gesetzbuch jedoch nicht aufkommen. Dies gilt nach § 538 BGB ebenso bei einem Mietvertrag. Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die ERGO Juristin, die Haftung bei Schäden oder Verlust vorab zu klären und am besten schriftlich festzulegen. Auch Verleiher müssen unter Umständen haften: Wer beispielsweise bewusst einen Gegenstand verleiht, der nicht mehr funktionstüchtig ist, muss für Folgeschäden beim Tauschpartner aufkommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein defekter Rasenmäher einen Stromschlag beim Entleiher verursacht.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.291

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 25 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2022 nahm ERGO über 20 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt
ERGO Group AG
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
6da18050d21d84d6abcec9b9aa83aa6e8fcfa70f
http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
6da18050d21d84d6abcec9b9aa83aa6e8fcfa70f
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: