ARAG Experten mit Informationen rund um Winterreifen und Winterreifenpflicht
Die Herbst- und Wintermonate bringen jedes Jahr eine erhöhte Unfallgefahr auf Deutschlands Straßen mit sich. Regen, Schnee, Eis und rutschige Straßenverhältnisse erhöhen das Risiko von Verkehrsunfällen erheblich. 2022 gab es in Deutschland knapp 4.000 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden, die durch Schnee oder Eis verursacht wurden. Angesichts dieser Zahlen ist es umso wichtiger, sich auf die winterlichen Straßenbedingungen vorzubereiten. Ein Schlüsselaspekt dabei ist die richtige Bereifung. Die ARAG Experten fassen die wichtigsten Informationen zusammen.
Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland?
Hierzulande gilt die sogenannte “situative Winterreifenpflicht” (Paragraf 2 Absatz 3a, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug laut ARAG Experten nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Als wintertauglich gelten dabei laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur solche Reifen, die das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, aufweisen.
Sogenannte Allwetter- oder auch M+S (Matsch+Schnee)-Reifen dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Allwetterreifen, die ab 2018 produziert wurden, müssen zusätzlich das Schneeflockensymbol tragen, um ganzjährig genutzt werden zu können. Wer die Vorgaben ignoriert, muss seit Inkrafttreten der Winterreifenverordnung in 2006 mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch der Halter des Wagens wird mit 75 Euro zur Kasse gebeten; er bekommt ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister.
Für welchen Zeitraum sollten Winterreifen benutzt werden?
Einen festen Zeitraum, in dem eine “Winterreifenpflicht” gilt, hat der Gesetzgeber bewusst nicht festgelegt. ARAG Experten empfehlen dennoch allen Autofahrern, frühzeitig im Herbst an die angemessene Bereifung zu denken. Bei tieferen Temperaturen härtet die Gummimischung von Sommerreifen nämlich aus und kann immer weniger Grip aufbauen. Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen daher schon, wenn die Außentemperaturen auf unter sieben Grad Celsius sinken. Die sogenannte O-bis-O-Regel bringt es hierfür jährlich auf den Punkt. Die Winterreifen sollte man am besten von Oktober bis Ostern anlegen. Denn in einigen Regionen kann es auf den Straßen bereits früh zu frostigen Situationen kommen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man unter Umständen den Versicherungsschutz.
Welchen Vorteil haben Winterreifen?
Winterreifen haben bei Schnee und Schneematsch einen deutlich kürzeren Bremsweg. Sie kennzeichnen sich durch ein gröberes Profil, welches nicht weniger als vier Millimeter (mm) Tiefe aufweisen sollte, ansonsten droht Aquaplaning. Reifen, die weniger als die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen, dürfen laut ARAG Experten ohnehin nicht mehr gefahren werden und müssen ausgetauscht werden. Dieses gesetzliche Minimum erkennt man an kleinen Stegen in den Hauptrillen, die nicht angekratzt sein dürfen. Wer als Fahrer dagegen verstößt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Für den Halter des Wagens wird es noch teurer: Er muss 75 Euro zahlen und bekommt obendrein noch einen Punkt in Flensburg. Die korrekte Profiltiefe lässt sich übrigens ganz einfach mit einer Ein-Euro-Münze messen: Ist der äußere Rand der Münze zu sehen, ist nicht mehr genügend Gummi vorhanden.
Darf ich die Winterreifen selber wechseln?
Wer geschickt ist und lieber selber Hand anlegt, darf die Winterreifen auch zu Hause wechseln. Dabei sollte das Auto zunächst auf einer ebenen Fläche ohne Gefälle abgestellt und die Handbremse angezogen werden, bevor der Wagenheber angesetzt wird. Die ARAG Experten raten, Radschrauben und Radmuttern auf Schäden zu prüfen und alle Teile sowie die Felge mit einer Drahtbürste vom Rost zu befreien. Auch der Reifen sollte auf Beschädigungen und Risse hin kontrolliert werden. Sobald der Winterreifen in Drehrichtung angebracht ist und die Radschrauben festgezogen sind, muss der Luftdruck gecheckt werden: Er sollte bei Winterreifen 0,2 Bar höher als bei Sommerreifen sein. Sobald das Auto vom Wagenheber genommen wurde und wieder fest auf der Straße steht, müssen die Radschrauben über Kreuz ein letztes Mal nachgezogen werden.
Müssen die Radschrauben nach dem Reifenwechsel nachgezogen werden?
Egal, ob Werkstatt oder Heimarbeit: Die ARAG Experten empfehlen, die Radschrauben nach 50 bis 100 Kilometern erneut zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuziehen. Denn die Reifen setzen sich nach der Montage leicht in ihre Position. Dadurch können sich die Radschrauben ein wenig lockern. Auch Temperaturschwankungen können die Festigkeit der Radschrauben beeinflussen, indem sich die Materialien je nach Außentemperatur ausdehnen oder zusammenziehen.
Wie lagert man Reifen zu Hause am besten?
Warum nicht zu Hause die Reifen lagern, wenn man genügend Platz in der Garage oder im Keller hat. Allerdings raten die ARAG Experten, vorher einen Blick in die Versicherungsunterlagen der Hausratversicherung zu werfen. Oft ist nämlich das lagernde Zubehör von Fahrzeugen bei Verlust durch Diebstahl, Brand oder Beschädigung nicht eingeschlossen.
Wer es bequem mag, lagert seine frisch gewechselten Reifen direkt in der Autowerkstatt oder beim Reifenhändler ein. Aber auch hier sollte man sich für den Fall von Diebstahl, Brand, Verlust, Beschädigung oder Verwechslung absichern. Nach Auskunft der ARAG Experten ist zwar grundsätzlich der Reifenhändler oder die Werkstatt für die eingelagerten Gegenstände in der Obhutspflicht, doch Kunden haben lediglich einen Anspruch auf Erstattung des Zeitwertes.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/gibt-es-eine-winterreifenpflicht/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
http://www.ARAG.de