(Mynewsdesk) Berlin, 21.04.2016 – Das Bundeskartellamt hat heute über ein Verwaltungsverfahren in Bezug auf die Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien berichtet. Bereits seit einigen Jahren werden die Lieferbeziehungen nicht nur durch das Kartellamt thematisiert.
In Deutschland wird auf die gleiche Art Rohmilch angekauft wie in tausend anderen europäischen Molkereien, unabhängig von der Rechtsform. „Andienungsrecht und -pflicht sind zwei Seiten einer Medaille, das ist geübte Praxis weltweit. Bei der derzeitigen Marktlage ist eigentlich die Abnahmepflicht das Problem“, stellt der Hauptgeschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes (MIV) Eckhard Heuser in Berlin klar und ergänzt: „Wenn das Kartellamt zu anderen Ergebnissen kommt, erwarten wir eine europaweite Anwendung von eventuellen Neuregelungen. Viele Molkereien kaufen grenzüberschreitend Rohmilch an, so dass dieses eine EU-Angelegenheit darstellen würde.“
Derzeit existieren in Deutschland viele Formen der vertraglichen Bindung zwischen Landwirt und Molkerei. Das derzeit anwendbare Recht erlaubt alle Arten von Verträgen. Der Wettbewerb zwischen den Molkereien ist groß und die Vielfalt der Vertragsbeziehungen beweist das.
Insbesondere im genossenschaftlichen Bereich werden die Mitgliederbeziehungen demokratisch durch die Milcherzeuger und Eigentümer der Molkerei abgestimmt.
„Ich bin mit dem Präsidenten des Kartellamtes einer Meinung: Das Verfahren löst nicht die aktuelle Krise am Milchmarkt“, erläutert Eckhard Heuser.
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