„Mobil mit Carsharing“ – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

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Wissenswertes und nützliche Tipps

"Mobil mit Carsharing" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Carsharing bietet flexible Mobilität.
Quelle: ERGO Group

Carsharing wird immer beliebter: Mehr als 1,7 Millionen Teilnehmer zählte der Bundesverband CarSharing e. V. (bcs) Anfang 2017. Die Möglichkeit, ohne eigenes Auto und über Bus und Bahn hinaus mobil zu sein, ist gerade für Stadtbewohner und junge Menschen attraktiv. Welche Rechte und Pflichten Nutzer von Carsharing haben, und was beim Versicherungsschutz zu beachten ist, fasst Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der ERGO, zusammen.

Wer ohne Auto mobil sein möchte, hat mit dem öffentlichen Nahverkehr, Fernbussen und der Bahn zwar viele Möglichkeiten. Dennoch kann es manchmal hilfreich sein, auf ein Auto zurückgreifen zu können, beispielsweise für einen Großeinkauf oder einen Ausflug ins Grüne. Diese Flexibilität bietet Carsharing. Der Clou dabei: „Ein Carsharing-Kunde kann ein Auto nutzen, ohne sich um Kfz-Steuern, TÜV, Versicherungen oder Reparaturen kümmern zu müssen“, so Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der ERGO. Es gibt zwei Varianten: Beim sogenannten „free-floating“-Carsharing, das vor allem in Großstädten üblich ist, steht das Auto dort, wo es der letzte Kunde geparkt hat. Der nächste Kunde ortet es per Handy. Anbieter von stationsbasiertem Carsharing verfügen über mehrere Parkzonen mit Autos. Der Kunde holt sich seinen Wagen an der am nächsten gelegenen Parkzone und gibt es dort auch wieder ab. Eine Übersicht zu den Anbietern finden Interessierte beispielsweise hier: www.carsharing.de oder www.carsharing-news.de

Wie funktioniert Carsharing?

Die Anmeldung bei einem Carsharing-Anbieter erfolgt online auf dessen Website oder persönlich im Servicebüro vor Ort. Dort muss der zukünftige Kunde auch seine Fahrerlaubnis vorlegen. „Da die Anbieter meist eine gewisse Fahrpraxis oder ein Mindestalter voraussetzen, haben Fahranfänger manchmal Schwierigkeiten sich anzumelden“, ergänzt Frank Mauelshagen. „Einige Anbieter prüfen auch die Bonität der Interessenten.“ Mit der Anmeldung erhält der Nutzer eine Chipkarte oder die Zugangsdaten für eine App. Damit kann er das Auto über ein Lesegerät in der Windschutzscheibe öffnen und schließen, der Start erfolgt per Knopfdruck. Einige Anbieter hinterlegen auch den Fahrzeugschlüssel in einem Tresor in der Nähe der Abholstation. Die Reservierung eines Autos erfolgt über die Website des Anbieters oder mithilfe einer Smartphone-App. Dabei erfährt der Nutzer, wo sein Wunschauto für ihn bereitsteht. Am Ende der Ausleihzeit schaltet der Fahrer das Auto per Knopfdruck aus oder hinterlegt den Schlüssel im Auto oder einem Tresor. Wichtig: Bei einem „free-floating“-Anbieter stellt der Kunde das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz ab. Bei einem Anbieter mit festen Stationen muss er das Auto in der festgelegten Parkzone parken. „Daran sollten sich die Nutzer unbedingt halten“, rät der Kfz-Experte. „Denn wenn das Auto außerhalb der vorgesehenen Zonen steht, werden teilweise hohe Gebühren für die Rückführung fällig.“ Wer das Fahrzeug länger benötigt als ursprünglich geplant, sollte umgehend dem Anbieter Bescheid geben. Eine Verlängerung ist normalerweise ohne Probleme möglich – außer, das Auto ist für den Verlängerungszeitraum bereits gebucht. Wer dennoch die Fahrzeit überzieht, muss gegebenenfalls mit Verspätungspauschalen rechnen.

Vorsichtsmaßnahmen vor der Fahrt

Bei Carsharing-Autos gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie bei Mietautos: Vor Antritt der Fahrt sollte der Fahrer immer überprüfen, ob das Fahrzeug beschädigt oder verschmutzt ist. Wenn das der Fall ist, am besten sofort den Anbieter kontaktieren. „Nur so kann der Kunde sicher sein, dass die Schäden nicht ihm angelastet werden“, ergänzt Frank Mauelshagen. Zudem sollte der Fahrer kontrollieren, ob wichtige Unterlagen wie Parkkarte oder Tankkarte vorhanden sind. Mit der Tankkarte können Kunden bargeldlos an jeder Tankstelle bezahlen. Die Geheimzahl finden sie meist am Schlüsselanhänger oder im Bordbuch. Funktioniert die Tankkarte nicht und müssen die Nutzer doch bar bezahlen, sollten sie die Quittung im Bordbuch hinterlegen oder den Originalbeleg dem Betreiber zusenden. Sie erhalten dann den gezahlten Betrag zurück. Eine ausführliche Prüfung empfiehlt sich übrigens auch bei der Abgabe des Autos: Ist nicht alles in Ordnung oder fehlen Unterlagen, können die Mieter später unter Umständen Probleme bekommen.

Was gilt bei Unfall, Panne oder Einbruch?

„Bevor der Kunde ein Auto bucht, sollte er dessen Versicherungsstatus überprüfen“, rät der Kfz-Experte. Eine Haftpflichtversicherung ist für Carsharing-Autos Pflicht. Zudem sind die Fahrzeuge meist vollkaskoversichert. „Nutzer sollten unbedingt auf die Höhe des Selbstbehalts des Carsharing-Anbieters achten, denn hier gibt es deutliche Unterschiede“, empfiehlt Frank Mauelshagen. Die Spanne reicht von 500 bis zu 1.500 Euro. Bei vielen Anbietern ist es jedoch möglich, monatlich einen bestimmten Betrag zu zahlen und so die Selbstbeteiligung zu reduzieren. Bei Haftpflichtschäden – wenn etwa bei einem Unfall andere Autos beschädigt oder Personen verletzt werden – gibt es keinen Selbstbehalt. Kommt es zu einem Unfall, sollte der Carsharer umgehend den Anbieter und die Polizei informieren. Im Gespräch mit Polizei und Unfallgegner sollten Fahrer kein Schuldeingeständnis ablegen – weder mündlich noch schriftlich. Denn dadurch können sie den Versicherungsschutz riskieren. Im Falle eines Einbruchs während der Nutzungszeit gilt: „Kunden haften nur für Schäden, die sie selbst verursacht haben“, erklärt Frank Mauelshagen. Das heißt, wenn das verschlossene Auto auf einem öffentlichen Parkplatz aufgebrochen wird, muss er dafür nicht geradestehen. Müssen Nutzer die Fahrt aufgrund einer Panne abbrechen, sollten sie zunächst einen Blick in das Bordbuch des Fahrzeugs werfen. Hier sind meist Notfallanweisungen des jeweiligen Betreibers aufgelistet sowie eine Service-Hotline, die der Fahrer kontaktieren sollte. Darüber hinaus empfiehlt es sich, auch das Carsharing-Unternehmen zu informieren. Der Betreiber kann so rechtzeitig nachfolgende Reservierungen stornieren oder diese kurzfristig umbuchen.

Für wen lohnt sich Carsharing?

Um zu prüfen, ob sich Carsharing für die persönlichen Anforderungen lohnt, ist ein Blick auf die Kosten hilfreich: Die Preise setzen sich in der Regel aus einer Stundenpauschale – abhängig vom Fahrzeugmodell – und einer Verbrauchspauschale für jeden gefahrenen Kilometer zusammen. Dazu kommt eine einmalige Anmeldegebühr. Für längere Strecken oder eine Tagesanmietung kann es manchmal günstiger sein, auf einen klassischen Mietwagen zurückzugreifen. Und wer ein Auto benötigt, um täglich zur Arbeit zu fahren, zahlt unter Umständen drauf, weiß der ERGO Experte: „Das Modell ist finanziell nur sinnvoll, wenn es am Ende günstiger ist als die Anschaffung eines eigenen Wagens. Unter 10.000 Kilometer Fahrleistung im Jahr dürfte sich Carsharing lohnen.“ Auf den Internetseiten vieler Anbieter finden sich Kostenrechner, mit denen die Fahrer bequem ausrechnen können, ob Carsharing für sie rentabel ist.
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Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

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Über die ERGO Versicherung
Mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Schaden-/Unfall-Versicherern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Unter der Marke D.A.S. bietet die ERGO Versicherung seit 2015 auch Rechtsschutzprodukte an. Sie verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung.
Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.de

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