Modell 2 auf dem Vormarsch

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Verwahrstellen setzen zunehmend auf eigene Anlagegrenzprüfung

Trotz der damit verbundenen Investitionen in Software und Marktdaten wechseln immer mehr Verwahrstellen auf eine eigene Anlagegrenzprüfung unabhängig von der Fondsgesellschaft (Modell 2 gemäß Verwahrstellenrundschreiben der BaFin).

Das Gesetz verpflichtet Verwahrstellen, darüber zu wachen, dass sich die Fondsgesellschaft bei der Verwaltung des Fondsvermögens an die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben hält. Mit dieser und anderer Aufgaben bildet die Verwahrstelle einen wichtigen Baustein des Anlegerschutzes bei Investmentfonds, den es in dieser Weise bei keiner anderen Anlageform gibt.

Das Bundesaufsichtsamt für das Finanzdienstleistungswesen hat zwei Modelle definiert, wie diese Überwachung erfolgen kann: Entweder durch eine unabhängige eigene Überwachung der Anlagegrenzen (Modell 2) oder durch die Überwachung der Grenzprüfungssystem der Fondsgesellschadft (Modell 1). Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Der zusätzlichen Sicherheit einer zweiten, unabhängigen Prüfung im Modell 2 stehen nicht unerhebliche Kosten gegenüber. Zwei unabhängige Prüfungen in zwei unabhängigen Software-Systemen inkl. der Versorgung mit Stamm- und Marktdaten schaffen zusätzliche Kosten. Kosten, die am Ende zu Lasten des Anlegers gehen.

Doch es gibt einen klaren Trend hin zu mehr Unabhängigkeit und mehr Sicherheit, trotz der Kosten. Für große Verwahrstellen ist das naheliegend. Wer mit vielen Fondsgesellschaften zusammenarbeitet, für den sind individuelle Prozesse mit jeder einzelnen Fondsgesellschaft nicht praktikabel. Aber auch bei den kleineren ist der Trend klar. „Oft stellen wir fest, dass vor allem kleine und mittlere Verwahrstellen, die auf Modell 2 wechseln wollen, nach einer Lösung suchen, die den notwendigen Funktionsumfang vorkonfiguriert und praxiserprobt abdeckt. Dass eine solche Best-Practice-Lösung nicht teuer sein muss, hat bereits einige unserer Kunden positiv überrascht“ so Derenik Grigorian, COO der DIAMOS AG.

Heute prüfen 84 % der Verwahrstellen zumindest einen Teil der Fonds im Modell 2. Gegenüber 2014 ist das eine Steigerung von 13 Prozentpunkten. Unter den großen Verwahrstellen arbeitet inzwischen keine einzige mehr ausschließlich im Modell 1.

Bezogen auf die Fonds lässt sich feststellen, dass 77 % aller in Deutschland nach KAGB aufgelegten Fonds im Modell 2 überwacht werden. Das waren 2014 noch 74 %. Diese Zahl wächst langsamer, da vor allem kleinere Verwahrstellen mit geringerem Marktanteil in den letzten Jahren auf Modell 2 umgestiegen sind, während die großen Häuser diesen Schritt meist bereits vor längerem vollzogen haben.

In der Studie „Verwahrstellen in Deutschland“ erhebt Konsort alle zwei Jahre viele wichtigen Daten zum Verwahrstellenmarkt, darunter Fonds- und Mitarbeiterzahlen, aber auch technische Ausstattung und strategische Ausrichtung.

Mehr Informationen zur Studie finden sich unter www.verwahrstellenstudie.de. Dort kann die Studie auch online bestellt werden.

Über Konsort

Die Konsort GmbH ist eine Unternehmensberatung, die sich auf die Investmentfondsindustrie spezialisiert hat.

Konsort unterstützt Kunden in der Optimierung von Prozessen, Strategie und IT. Die Erfahrungen der Mitarbeiter reichen vom Portfolio-Management über die Fondsbuchhaltung bis hin zur Fondspreisbestätigung durch die Verwahrstelle und Sales-Prozesse. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Unternehmen auf die Bereiche Exchange Traded Funds (ETF) und Verwahrstellen.

Der Firmensitz ist in Mörfelden-Walldorf vor den Toren Frankfurts.

Kontakt
Konsort GmbH
Alexander Reschke
Bamberger Straße 10
64546 Mörfelden-Walldorf
+49 6105 946394
presse@konsort.de
http://www.konsort.de

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