Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung noch nutzen
Die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung muss exakt auf den konkreten Fall zugeschnitten sein. Nur dann kann die Selbstanzeige auch strafbefreiend wirken.
Viele Steuersünder haben bislang die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige genutzt. Seitdem die Anforderungen an die Selbstanzeige zum 1. Januar 2015 verschärft wurden, ist die Zahl der Selbstanzeigen zwar merklich gesunken, möglich ist sie aber weiterhin. Damit die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung strafbefreiend wirken kann, muss sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Sie muss rechtzeitig gestellt werden, also bevor die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wurde, sie muss vollständig und sie muss fehlerfrei sein, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Nur wenn diese Voraussetzungen auch erfüllt sind, kann die Selbstanzeige strafbefreiend wirken. Nach wie vor ist davon auszugehen, dass unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten, z.B. in der Schweiz, in Österreich oder anderen ehemaligen Steueroasen vor dem Fiskus verborgen werden. Allerdings steigt die Gefahr, dass dieses Schwarzgeld entdeckt wird nicht zuletzt durch den automatischen Austausch von Finanzdaten, an dem sich mehr als 100 Staaten beteiligen wollen, spürbar an. Für Steuersünder mit Schwarzgeld auf Auslandskonten bedeutet dies, dass sie handeln müssen, wenn sie die Möglichkeit der Selbstanzeige noch nutzen und in die Steuerlegalität zurückkehren möchten.
Damit die Selbstanzeige vollständig ist, muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre erfassen und gegenüber dem zuständigen Finanzamt offenlegen. Daher ist es wichtig, jeden Einzelfall genau zu betrachten. Eine Standardlösung für die Selbstanzeige gibt es nicht. Wer bei der Erstellung der Selbstanzeige dennoch auf kompetente Unterstützung verzichtet und es auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, geht das hohe Risiko ein, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und deshalb misslingt. Dann droht trotz der Selbstanzeige immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die Selbstanzeige kann sich dann ähnlich wie ein Geständnis nur noch strafmildernd auswirken.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte mit der Erstellung der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können jeden Einzelfall detailliert beurteilen und wissen, welchen Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt.
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