Höchste Zeit, den Versicherungsschutz zu erneuern
Mofas und Kleinkrafträder (Mopeds) dürfen vom 1. März 2017 an nur noch mit schwarzem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer ein neues Versicherungs-Kennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das neue Versicherungsjahr. Das gilt laut ARAG Experten übrigens auch für Motorroller, Segways, Quads und Minicars. Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge mit Motorvolumen bis zu 50 Kubikzentimeter (ccm) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht über das Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In diesem Jahr wechselt die Farbe des Versicherungs-Kennzeichens von grün auf schwarz. Wer nach dem 28. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen vom vergangenen Versicherungsjahr unterwegs ist, fährt laut ARAG Experten nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld.
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