Abstellplatz genügt, um Schadensersatz zu erhalten
Düsseldorf, 28. November 2018 – Dumm, wenn man als Motorradeigentümer bei Diebstahl und Brand keine Entschädigung von der Teilkasko erhält: Dieses Loch in der Kasse droht denen, die ihre Maschine einfach mit Saisonkennzeichen unter einer Abdeckplane am Straßenrand überwintern lassen. Die Versicherungskaufleute empfehlen daher, entweder die Versicherung auch den ganzen Winter über bestehen zu lassen oder das Motorrad wegzuschaffen: in einen Keller, eine Garage oder einen „umfriedeten“ Abstellplatz.
Denn die Mühe, die diese Unterbringung einem Dieb bereiten würde – er müsste z. B. über ein Hoftor klettern -, reicht schon aus, damit die Teilkaskoversicherung hilft. Sie würde Schäden durch Diebstahl und Brand ersetzen, ohne in der Winterpause Beiträge zu bekommen.
„Bei einigem Suchen findet man immer einen Überwinterungsplatz, „an dem der Teilkasko-Schutz dann auflebt“, meint Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Selbst bei einem nur noch geringen Wert des Motorrades kann der Vorteil sehr hoch sein. Denn wenn zum Beispiel ein umfallendes Motorrad ein Auto beschädigt oder einen Menschen verletzt, müsste der Schaden in der Versicherungs-Saisonpause aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Die private Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden nicht ab.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
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