Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt: Gegenseitige Beschimpfungen und abfällige Gesten können mit bis zu 4000 Euro oder sogar Haftstrafe geahndet werden.
Rosenheim – Auch wenn Sie die Vorfahrt genommen bekommen, geschnitten werden oder der Fahrer hinter Ihnen drängelt – bleiben Sie cool. Denn wer einen anderen beleidigt, absichtlich kränkt oder sich verächtlich äußert, begeht eine Straftat.
Beleidigung im Straßenverkehr ist eine Straftat
Entgleisungen hinter dem Steuer wiegen schwer: „Tatsächlich ist eine im Straßenverkehr getätigte Beleidigung eine Straftat (§ 185 StGB Beleidigung) und kann eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für verbale Angriffe wie Flüche oder Beleidigungen als auch für beleidigende Gesten“, erklärt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Bemessung nicht nach Bußgeldkatalog
Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten jedoch keinen festen Bußgeldkatalog. Die Höhe des Betrages wird in Tagessätzen bemessen. Deren Anzahl und Höhe sind wiederum abhängig von den Tatumständen und vom Verdienst des Beschuldigten.
Sogar Haftstrafen drohen
„In den meisten Fällen werden für eine Beleidigung zwischen zehn und dreißig Tagessätze verhängt. Dreißig Tagessätze entsprechen einem Nettomonatsgehalt. Als Tageshöchstsatz gelten 30.000 Euro (§ 40 Abs. 2 StGB)“, so die D.A.S. Rechtsexpertin. Wiederholungstäter müssen mit mehr Tagessätzen und unter Umständen auch mit einer Haftstrafe rechnen.
„Stinkefinger“ am Steuer kann bis zu 4000 Euro kosten
Auch wenn es keinen Kostenkatalog für Beleidigungen gibt, so können sich Autofahrer doch an Durchschnittswerten orientieren: Bei einem gestreckten Mittelfinger lagen die von Gerichten verhängten Geldstrafen zwischen 600 Euro und 4000 Euro. Zeigt ein empörter Autofahrer einen Vogel, kostet ihn dies 750 Euro. Verbale Beleidigungen ahnden die Gerichte mit Geldstrafen zwischen 250 Euro für den Ausdruck „Bekloppter“ und 2500 Euro für „Alte Sau“. Übrigens gelten auch indirekte Aussagen wie zum Beispiel „Am liebsten würde ich A…loch zu Dir sagen“, als Beleidigungen.
„Beamtenbeleidigung“ besonders delikat
Besonders streng werden herablassende Äußerungen gegenüber Polizisten oder Politessen verfolgt. Hierbei wird indirekt auch der Staat beleidigt. Deshalb erstattet der Ordnungshüter meist gemeinsam mit dem Dienstherrn Anzeige. Auch indirekte Beleidigungen wie „am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen“ muss sich niemand gefallen lassen.
Vorsicht auch im Ausland
Auch in anderen Ländern sollte man sich mit unfreundlichen Gesten zurückhalten. So ist der „Stinkefinger“ weltweit eine Beleidigung. Andere Gesten sind dagegen nicht so eindeutig: Ein hochgestreckter Daumen gilt etwa in Nordafrika oder dem Mittleren Osten als Beschimpfung. Wer den Daumen dazu noch auf und ab bewegt, verschlimmert das Ganz noch: In vielen Mittelmeerländern, Russland und Teilen Afrikas ist das eine obszöne Beleidigung.
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