Münsteraner Memorandum ignoriert Recht auf Therapiefreiheit und Mündigkeit der Patienten

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Münsteraner Memorandum ignoriert Recht auf Therapiefreiheit und Mündigkeit der Patienten
VKHD

Ulm, 24.08.2017 – Der Heilpraktikerberuf wird seit einiger Zeit in regelmäßigen Abständen zur Zielscheibe der Kritik. Im Regelfall sind es dieselben Akteure, die das Fehlverhalten Einzelner nutzen, um daraus ein Pauschalurteil gegen den Berufsstand zu fällen. So ist es nun wieder geschehen! Eine Gruppe hat sich als „Münsteraner Kreis“ formiert und fordert die Abschaffung des Berufsstands. Der Verband Klassischer Homöopathen e.V. (VKHD) weist dieses Ansinnen massiv zurück. Er macht klar, dass die Forderung ganz Wesentliches übersieht: Das Recht auf freie Therapiewahl und den mündigen Patienten.

Unter dem Namen „Münsteraner Kreis“ hat sich eine Gruppe zusammengefunden, die auch aus Mitglieder besteht, die schon seit längerem wegen ihrer anhaltenden Kritik an der Homöopathie aufgefallen sind. Jetzt bläst diese selbsternannte „Interdisziplinäre Expertengruppe“ zum Generalangriff auf die komplementärmedizinischen Verfahren und insbesondere auf den Heilpraktikerberuf.

In diesem Memorandum wird ein Pauschalurteil gegen alle Heilpraktiker gefällt, das vor allem mit dem mutmaßlich fragwürdigen Verhalten eines einzelnen Heilpraktikers in Brüggen-Bracht im vergangenen Jahr begründet wird, der allerdings bis heute von keinem Gericht verurteilt ist. Auf dieser Grundlage wird dann eine ganze Berufsgruppe als Gefahr für die Öffentlichkeit gebrandmarkt. Dem Berufsstand wird vom „Münsteraner Kreis“ jedes Qualitätsbewusstsein abgesprochen. „Mit keinem Satz wird in dem Memorandum erwähnt, dass bereits seit Jahren Zertifizierungssysteme für Heilpraktiker existieren, wie z.B. im Fachgebiet Homöopathie mit weitreichenden Anforderungen in der Aus- und Weiterbildung“, sagt Ralf Dissemond, Vorsitzender des VKHD.

Wissenschaftliche Belege und Aufklärungspflicht
Den Heilpraktikern wird darüber hinaus unterstellt, dass sie ihre Patienten nicht über wissenschaftliche Behandlungsmethoden und die fehlende Anerkennung der eigenen Therapien durch die Wissenschaft informieren. Auch dies entspricht nicht den Tatsachen. Zum einen gibt es für eine ganze Reihe von naturheilkundlichen Verfahren wissenschaftlich fundierte Studien, die die Wirksamkeit belegen. Wenden Heilpraktiker Verfahren an, bei denen dies nicht so ist, klären sie ihre Patienten sehr wohl darüber auf. „Wir weisen unsere Mitglieder regelmäßig darauf hin, dies sie diese Informationen den Patienten bereits auf ihren Praxis-Websites zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss vor jedem Behandlungsbeginn eine ausführliche mündliche Aufklärung des Patienten erfolgen, die sich der Therapeut schriftlich bestätigen lässt“, so der VKHD Vorsitzende.

Qualitätsstandards werden ständig überprüft
In diesen Fragen herrscht bei allen Heilpraktikerverbänden und Fachgesellschaften Einigkeit. Seit vielen Jahren finden regelmäßige Treffen der Berufsverbände und Fachgesellschaften zu den Themen Qualitätsmanagement, Professionalisierung, Fortbildungsplicht und -dokumentation etc. statt. Der Heilpraktiker ist ein freier Beruf und die Weiterentwicklung der Standards erfordert viel Engagement bei allen Beteiligten, um dieses Ziel zu erreichen.

Patienten sind mündig und kennen ihr Recht auf freie Therapiewahl
Patienten sind heute mündiger als je zuvor. Ihnen steht ein Recht auf die freie Therapiewahl zu. Und das wollen Sie auch nutzen und behalten, wie die vielen Reaktionen von Patienten auf die Angriffe gegen den Beruf zeigen. Den Patienten ist im Regelfall bewusst, dass bei Heilpraktikern andere Therapien zum Einsatz kommen als bei einem Arzt. Aber genau deshalb suchen sie den Heilpraktiker auf. In vielen Fällen sind sie chronisch erkrankt oder gelten schulmedizinisch als austherapiert. Für viele ist es anfänglich ein „Versuch“. Wird ihnen geholfen, bleiben sie bei ihrem Heilpraktiker. Aber auch hier ist es falsch, zu glauben, dass sie deshalb ihre ärztliche Behandlung aufgeben. In der überwiegenden Zahl der Fälle gehen die Behandlungen von Heilpraktiker und Arzt Hand in Hand. „Unsere Patienten haben heute viele Möglichkeiten, sich fundiert über eine Behandlung zu informieren. Oft kommen Sie zu uns, weil ihnen die Behandlung von anderen Patienten empfohlen wurde und nachdem sie sich über die angewendeten Therapien informiert haben. Diese Empfehlungskette würde wohl kaum funktionieren, wenn unsere Patienten sich schlecht behandelt fühlen würden“, folgert Ralf Dissemond.

„Das Vertrauen unserer Patienten in uns Heilpraktiker ist für uns als Berufsverband ein wichtiger Ansporn, unsere bisherigen Anstrengungen um Qualität, Dokumentation und Patientensicherheit kontinuierlich fortzusetzen“, fügt VKHD-Vorstand Monika Kindt hinzu.

Weitere Informationen
Der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands VKHD e.V.: http://www.vkhd.de
Therapeutenlisten mit zertifizierten Homöopathen finden Sie unter
http://www.homoeopathie-zertifikat.de/index.php/therapeutensuche-menu und unter http://www.bkhd-zweckbetrieb.de/therapeuten.php

Diese „Pressemitteilung“ ist eine unverbindliche Information und Meinungsäußerung des Verbands Klassischer Homöopathen Deutschlands e. V.

Der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e. V. (VKHD) ist der einzige Berufsverband für klassisch homöopathisch therapierende Heilpraktiker in Deutschland mit derzeit 1400 aktiven Mitgliedern. Der Verband vertritt seit 1997 die berufsspezifischen Interessen von homöopathisch arbeitenden Heilpraktikern.

Firmenkontakt
Verband klassischer Homöopathen Deutschlands VKHD e.V.
Monika Kind
Wagnerstraße 20
89077 Ulm
+49 (0) 731 407722-0
info@vkhd.de
http://www.vkhd.de

Pressekontakt
Verband klassischer Homöopathen Deutschlands VKHD e.V.
Dr. Birgit Weyel
Wagnerstraße 20
89077 Ulm
+49 (0) 6182-787759
bw@vkhd.de
http://www.vkhd.de

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Author: pr-gateway

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