Das Ringen um den PSA-Test in der Früherkennung des Prostatakarzinoms geht in eine neue Runde:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Bewertung eines Prostatakrebs-Screenings mittels Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) auf seiner Sitzung am 20. Dezember 2018 beschlossen. Damit wurde der entsprechende Antrag der Patientenvertretung im G-BA vom Oktober 2018 angenommen. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) begrüßt den Beschluss des G-BA wie auch die Initiative der Patientenvertretung, insbesondere des Bundesverbandes Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. (BPS), die den Antrag eingebracht hat.
Hintergrund ist, dass zur Früherkennung eines frühen Prostatakarzinoms alle wissenschaftlichen urologischen Fachgesellschaften national und international neben der rektalen Tastuntersuchung die Durchführung eines PSA-Testes empfehlen. Trotz dieser eindeutigen Positionierung der Fachexperten gilt in Deutschland der PSA-Test nicht als Teil der sogenannten “gesetzlichen Vorsorge” (Früherkennung) und muss deshalb von Patienten gegebenenfalls selbst bezahlt werden. Da eine unkritische Anwendung des PSA-Testes zur “Überdiagnose” von Prostatakrebs führen kann und damit auch zur “Übertherapie”, haben sich in der Vergangenheit Experten anderer Fachgesellschaften, insbesondere Epidemiologen und Gesundheitsökonomen, gegen den PSA-Test als Früherkennungsmaßnahme ausgesprochen.
In diesem jahrelangen Streit wurde als Argument immer angeführt, dass die internationale Datenlage bislang keine Senkung der Mortalität am Prostatakarzinom durch PSA-basierte Früherkennung habe nachweisen können. Die DGU hat dabei stets kritisiert, dass eine Senkung der Mortalität zwar ein statistisch wichtiger, aber nicht der entscheidende Parameter bei einer Krebserkrankung mit jahrelanger Laufzeit auch bei Progression der Erkrankung sein dürfe. Entscheidend sei die Betrachtung des Parameters der Entwicklung einer metastasierten Erkrankung, denn diese bedeute Therapie, Nebenwirkungen sowie menschliches Leid und ist mit immensen Kosten für Bildgebung und medikamentöse Therapie verbunden. Diese Argumente wurden bislang von den Kritikern der PSA-basierten Früherkennung in den Wind geschlagen.
Neuere Daten aus Langzeitstudien haben nun aber auch eine deutliche Senkung der Mortalität am Prostatakarzinom durch Therapie nachweisen können. Dies ist beim Prostatakrebs tatsächlich nur in Studien mit sehr langer Laufzeit möglich. Dass diese Nachweise jetzt vorliegen, sollte dazu führen, dass eine Neubewertung erfolgt. Dazu ist der G-BA durch den Antrag des BPS aufgefordert worden. “Aufgrund der neuen Datenlage sollte man ein positives Votum der Gremien erwarten dürfen”, sagt DGU-Präsident Prof. Dr. Oliver Hakenberg.
Bei einer positiven Bewertung durch den G-BA würde der PSA-Test im Rahmen der Früherkennung wohl als GKV-Leistung anerkannt werden müssen. Die federführend von der DGU erstellte “S3-Leitlinie zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms” empfiehlt schon jetzt, dass Männer über 45 Jahre und einer Lebenserwartung von mehr als zehn Jahren über die Früherkennung zum Prostatakrebs informiert werden und ihnen, wenn sie diese wünschen, auch der PSA-Test empfohlen wird.
Es ist auch kein Zufall, dass die Notwendigkeit des PSA-Testes von den medizinischen Praktikern bezüglich des Prostatakarzinoms, den Urologen, und den betroffenen Patienten, den Vertretern der Prostatakrebskranken, sehr deutlich gesehen wird, während Theoretiker der Medizin wie Statistiker und Epidemiologen Vorbehalte sehen. Die DGU begrüßt es daher ausdrücklich, dass eine neue wissenschaftliche Evaluation der aktuellen Datenlage vorgenommen werden wird. “Die DGU wird diesen Prozess begleiten und sich spätestens im Stellungnahmeverfahren aktiv einbringen”, sagt DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Maurice Stephan Michel.
Nach dem G-BA-Beschluss ist zunächst die Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) zur Nutzenbewertung des PSA-Tests als Früherkennungsmaßnahme vorgesehen. Der Abschlussbericht des IQWiG soll im September 2020 vorliegen. Dem folgt ein weiterer Bewertungs- und Abwägungsprozess einschließlich Stellungnahmeverfahren. Die Beschlussfassung ist laut Zeitplan des G-BA zum PSA-Screening für Januar 2022 geplant.
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