Nachfolgefrage drängt: Jeder fünfte Geschäftsführer einer Vermögensverwaltung ist aktuell älter als 60 Jahre

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(Mynewsdesk) Aschaffenburg, 04.12.2017. Bei jedem fünften unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland steht in den kommenden fünf Jahren eine Nachfolge in der Geschäftsführung an. Dies ergab eine repräsentative Branchenumfrage des Instituts für Vermögensverwaltung (InVV) an der Hochschule Aschaffenburg ( https://www.h-ab.de/forschung/institute/institut-fuer-vermoegensverwaltung/). Danach gaben 18 Prozent der Befragten an, dass mindestens einer der Geschäftsführer älter als 60 Jahre ist. Besonders drängend ist die Klärung der Nachfolgefrage bei Unternehmen mit nur einem beziehungsweise zwei Geschäftsführern. Ausgehend von der InVV-Befragung bilden diese Unternehmen rund die Hälfte des Marktes in Deutschland. 10 Prozent der Geschäftsführer, die ihre Vermögensverwaltung alleine leiten, sind älter als 60 Jahre. Bei Verwaltungen mit zwei Geschäftsführern ticken die Uhren noch lauter: Hier ist jeder fünfte Geschäftsführer 60 Jahre oder älter. In vielen Fällen sind dabei gleich beide Unternehmenslenker in derselben Altersklasse.

„Bei einem mittelständischen Unternehmen gilt die Faustformel, dass man fünf Jahre für eine gute Nachfolgeregelung braucht“, mahnt Institutsleiter Prof. Dr. Hartwig Webersinke, nicht erst mit 60 an die Weiterführung der eigenen Gesellschaft zu denken. Bei mehr als 40 Prozent der Ein-Personengesellschaften sei der Geschäftsführer älter als 55, bei 30 Prozent der Unternehmen mit zwei Geschäftsführern habe mindestens ein Unternehmenslenker diese Altersgrenze schon überschritten.

Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV), Andreas Grünewald, sieht ebenfalls in den kommenden Jahren einen spürbaren personellen Wechsel auf die Branche zukommen. „Nach der KWG-Novelle 1998 hatten sich viele gestandene Banker alleine oder zusammen mit einem befreundeten Kollegen auf den Weg in die Selbstständigkeit gemacht. Diese nähern sich jetzt mit großen Schritten dem Ruhestandsalter.“ Um die Unternehmensnachfolge und damit das eigene Lebenswerk zu sichern, hat der VuV unter anderem ein eigenes Portal geschaffen, über das auch Unternehmensverkäufe angestoßen werden können. Die Einführung von MiFID II sieht VuV-Chef Grünewald mit Sorge und die Gefahr, dass die zunehmende Regulierungswut als Brandbeschleuniger einer – ohnehin schon zu beobachtenden – Konsolidierung in der Branche wirkt: „Da wird sich jeder selbst fragen, ob er sich das noch antun möchte.“

Für Prof. Hartwig Webersinke ist die rechtzeitige Nachfolgeregelung ein wichtiges Signal für die betreuten Kunden. „Wer Mandanten dauerhaft an das eigene Haus binden will, muss eine langfristige persönliche Betreuung glaubhaft darstellen können.“ Die rechtzeitige Überleitung von Kunden an einen Nachfolger sei ein sehr sensibler Vorgang, der zeitlich nicht übers Knie gebrochen werden dürfe.

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Das Institut für Vermögensverwaltung (InVV) wurde 2014 an der Hochschule Aschaffenburg gegründet. Um die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit weiter zu fördern sowie die Informationen um das Marktsegment unabhängige Vermögensverwalter wissenschaftlich zu vertiefen, hat die V-BANK AG ( www.v-bank.com) die Einrichtung initiiert und finanziert seitdem dessen Arbeit. Ebenfalls unterstützt und begleitet der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. ( www.vuv.de) die Forschungsarbeit. Seit 2014 befragt das InVV einmal jährlich alle Vermögensverwalter mit staatlicher Zulassung in Deutschland zur Kunden-, Mitarbeiter- und allgemein zur geschäftlichen und Marktentwicklung.

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