Nachhilfe für Blinkmuffel: Richtungsänderung anzeigen – auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen

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R+V24: Führerscheinwissen im Test

Wiesbaden, 16. August 2016. Jeder kennt diese gefährliche Situation: Der Vordermann biegt an einer Kreuzung plötzlich und ohne zu blinken ab – und zwingt die nachfolgenden Autofahrer zu einer blitzschnellen Reaktion. Doch wie ist das bei einer Kreuzung mit einer abknickenden Vorfahrtsstraße: Müssen Autofahrer hier den Richtungswechsel anzeigen? Ein Viertel der deutschen Autofahrer meint „Nein“, wie eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt – und liegt damit falsch. „Wer hier einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, muss blinken“, so Sina Schmitt, Expertin beim Kfz-Direktversicherer R+V24. „Schließlich ändert das Fahrzeug seine Richtung.“

Umgekehrt macht die aktuelle Studie der R+V24 aber auch deutlich:
75 Prozent der Autofahrer wissen, dass sie den Blinker bei einer abknickenden Vorfahrt setzen müssen. „Die Straßenverkehrsordnung regelt klar, wann ein Autofahrer blinken muss. Nämlich immer, wenn er die Spur wechselt, wenn er an einem Hindernis vorbeifährt und wenn er die Richtung ändert“, erläutert Sina Schmitt. Fährt der Autofahrer in der abknickenden Vorfahrtsstraße jedoch geradeaus, muss der Blinker ausbleiben.

Weitere Regeln zum Blinken
– Abbiegen: Blinken müssen Autofahrer auch auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen.
– Kreisverkehr: Beim Einfahren darf nicht geblinkt werden, beim Ausfahren ist Blinken jedoch Pflicht.
– Spurwechsel: Der Autofahrer muss den Überholvorgang per Blinker rechtzeitig ankündigen – noch bevor er ausschert oder sich wieder einordnet. Auch wer ein haltendes Fahrzeug oder ein Hindernis auf der Fahrbahn umfahren will, muss blinken.
– Anfahren: Beim Ausfahren aus einer Parklücke, Einfahren in die Garage oder Halt am Seitenstreifen müssen Autofahrer blinken.

„Führerscheinwissen im Test“: Hintergrund der Befragung
Jeder dritte Führerscheinanwärter fällt durch die schriftliche Theorieprüfung. Doch wie ist das mit langjährigen Autofahrern – wie gut kennen sich diese mit den Regeln aus? Der Kfz-Direktversicherer R+V24 hat das Führerscheinwissen anhand aktueller Prüfungsfragen getestet. Ziel ist es, Autofahrern zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Mehr Tipps unter www.rv24.de

R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Firmenkontakt
R+V24
Sina Schmitt
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-2201
presse@rv24.de
http://www.rv24.de

Pressekontakt
R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172 9022-122
g.winter@arts-others.de
http://www.arts-others.de

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Author: pr-gateway

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