Nachrüsten von Kaminöfen und Kamineinsätzen oder Austausch durch Neuanschaffung?

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Nachrüsten von Kaminöfen und Kamineinsätzen oder Austausch durch Neuanschaffung?

Ihre Einzelraumfeuerung hat die Austauschfrist der 1. BImSchV erreicht und Sie wurden von Ihrem Schornsteinfeger darüber informiert, wann die Feuerung auszutauschen oder nachzurüsten ist.
Ab diesem Zeitpunkt beschäftigt sich jeder Betreiber einer Feuerung mit der Frage: Austauschen und neuanschaffen oder nachrüsten? Der Betreiber wägt ab, was ein Austausch im Vergleich zu einer Nachrüstung kostet.

Dem Thema Austausch oder Nachrüstung nähert man sich am sinnvollsten über den Typ der Holzfeuerung.
Kaminöfen sind Einzelraumfeuerungen, die frei im Aufstellraum aufgestellt werden können.
Sie sind, wenn man das so umschreiben darf, Möbelstücke in denen Feuer gemacht werden kann und mit denen schnell eine behagliche Wärme im Aufstellraum erreicht wird. Kaminöfen sind über ein Abgasrohr mit dem Schornstein verbunden. Sie werden sowohl raumluftabhängig als auch raumluftunabhängig betrieben. Der Brennraum ist so ausgelegt, dass dieser für einen Abbrand von ca. 45 min ausreicht. Danach muss man den Brennraum erneut mit Holz bestücken. Der Nutzer muss den Kaminofen regelmäßig mit neuem Brennholz nachlegen, wenn er die Wärme über einen längeren Zeitraum genießen möchte.
Kamineinsätze werden ebenfalls als Einzelraumfeuerung definiert, die jedoch durch eine besonders gestaltete Verkleidung/Einhausung meist mit dem Aufstellraum fest verbunden sind. Die Feuerung selbst ist ein aus Stahl gefertigter Brennraum inklusive Luftführung und meist aufwändiger Verglasung. Dieser Kamineinsatz wird entweder mit einer System-Verkleidung des Herstellers oder mit einer durch den Ofenbauer frei geplanten Verkleidung / Umhausung versehen. Diese Verkleidungen sind häufig mit der Wand oder den Wänden des Aufstellraumes verbunden. Gleiches gilt für Kachelofeneinsätze. Diese sind durch das, an den Heizeinsatz, angrenzende Zugsystem noch deutlich aufwändiger mit dem Aufstellraum bzw. gleich mehreren Räumen verbunden. Grundöfen werden ähnlich wie Kamineinsätze mit einer Einhausung / Verkleidung versehen. Diese zeichnen sich aber durch eine große Speichermasse aus, die die Wärme über lange Zeit sehr gleichmäßig an den Aufstellraum abgibt.

Kaminöfen sind, vorgehender Erklärung folgend, also mobilere Einzelraumfeuerungen als Kamineinsätze, Kachelöfen, Grundöfen und der Gleichen mehr. Die zuletzt genannten Feuerungen sind eher immobil. Kaminöfen könnten daher bei Erreichen der Austauschfrist relativ einfach ausgetauscht werden gegen ein neues Exemplar. Dennoch sind Kaminöfen auch Produkte mit einem gewissen Gewicht, die einen Aus- und Eintransport mittels Sackkarre erforderlich machen. Durch den Austausch müssen die Abgasrohre demontiert und angepasst werden und es muss auch in einem solchen Austauschfall mit Anfall von Schmutz im Aufstellraum gerechnet werden.
Die immobilen Feuerungen stellen, im Vergleich zu Kaminöfen, für den Austausch aber eine Herausforderung dar.
Will man den Kamineinsatz austauschen, so ist dies nicht einfach möglich. Die Umhausungen / Verkleidungen sind individuell an die Bedürfnisse des Kamineinsatzes und des Kunden angepasst worden. Meist muss für einen Austausch die aufwändig erstellte Umhausung / Verkleidung demontiert oder gar ganz abgebaut werden. Möglicherweise wird die Verkleidung / Umhausung dabei auch zerstört.
Bei Kachelofeneinsätzen ist ein Austausch des Brennraumes deutlich einfacher möglich. Diese Brennräume sind in einem einheitlichen Größenraster konstruiert und hergestellt worden. Häufig kann man die Kachelofeneinsätze auf einem Schienensystem aus dem gemauerten Ofen herausziehen und auf diese Weise einfach austauschen.

Bei der Nachrüstung muss man zwei verschiedene Arten unterscheiden.
Zum einen können Feuerungen direkt im Brennraum mit Katalysatoren nachgerüstet werden und zum anderen findet die Nachrüstung nach dem Abgasstutzen außerhalb der Feuerung also extern statt.
Die Nachrüstung im Brennraum nennt man auch integrierte Nachrüstung. Dazu wird für die jeweilige Feuerung im Brennraum die ideale Position für die Katalysatoren und den Bypass ermittelt. Die Firma ETE EmTechEngineering GmbH hat sich auf solche Dienstleistungen spezialisiert. Es wird ein Haltesystem konstruiert, in dem der Bypass direkt integriert ist. Das Haltesystem mit den eingesetzten Katalysatoren wird in den Brennraum eingesetzt. Die so integrierte nachgerüstete Feuerung muss dann vom Feuerungshersteller einer erneuten Typenprüfung unterzogen werden, in der die verbesserten Emissionsmessungen der alten Feuerung zugeordnet werden. Diesen Vorgang muss der Feuerungshersteller ein einziges Mal für den jeweiligen Feuerungstyp durchführen. Nach erfolgter, erneuerter Typenprüfung ist das in den Brennraum integrierte Katalysator-Nachrüstset freigeprüft und darf durch den Feuerungshersteller in Verkehr gebracht werden. Solche Nachrüstsysteme sind meist sogar vom Betreiber in den Brennraum einzubauen. Bei der Entwicklung dieser integrierten Nachrüstung wird großer Wert auf einfachen Ein- und Ausbau gelegt.
Bevor die integrierte Nachrüstung begonnen wird, sollte der Betreiber den zuständigen Schornsteinfeger zu Rate ziehen. Die Feuerung muss durch den Schornsteinfeger begutachtet werden, bevor eine Nachrüstung erlaubt werden kann. Dabei wird geprüft, ob feuerberührte Wände noch die Mindestwanddicke aufweisen und ob die technische Beschaffenheit der Feuerung für weitere Jahre geeignet ist. Wenn dies durch den Schornsteinfeger bestätigt wurde, kann das integrierte Nachrüstset einfach beim Feuerungshersteller bestellt und in den Brennraum eingebaut werden. Nach dem Einbau muss der Schornsteinfeger über die erfolgte Nachrüstung informiert werden, damit dieser die Nachrüstung im Kehrbuch eintragen und die Weiternutzung der nachgerüsteten Feuerung freigeben kann.
Bei den aufwändig verkleideten / umhausten Kamineinsätzen ist die integrierte Möglichkeit der Nachrüstung die einfachste und sauberste, da sie direkt im Brennraum geschieht, der vom Aufstellraum aus immer gut zugänglich ist. Wenn Revisionsöffnungen zur Reinigung des Abgasrohres in der Verkleidung / Umhausung vorgesehen sind, dann kann auch eine externe Nachrüstung mit Katalysatoren erfolgen.
Dazu wird das Abgasrohr vom Abgasstutzen entfernt und ein Nachrüstkatalysator wird auf den Abgasstutzen aufgesetzt. Das Abgasrohr muss dann neu in der Länge angepasst werden.

Solche externen Nachrüstkatalysatoren müssen über eine eigene Typenprüfung verfügen, da sie universell an verschiedenen Feuerungen funktionieren müssen. Für Nachrüstkatalysatoren gibt es in Deutschland jedoch keine Zulassungsvorgaben. Eine Nachrüstung ist nur für Staubabscheider vorgesehen. Daher können externe Nachrüstungen derzeit nur als Staubabscheider zugelassen werden. Eine Norm für mechanische Nachrüst-Staubabscheider ist in Erarbeitung. Daher werden aktuell solche Nachrüstlösungen über eine Zulassung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geprüft. Diese Nachrüst-Staubabscheider müssen in der Zulassungsprüfung eine Staubabscheidung von mindestens 30 % nachweisen. CO- und OGC-Emissionen spielen in der Zulassung für Nachrüst-Staubabscheider keine Rolle.
Die in den Brennraum integrierten Nachrüstungen mit Katalysatoren können sehr gut CO- und OGC-Emissionen mindern, da die nachgerüsteten Katalysatoren dort in den Brennraum integriert werden, wo die Emissionen entstehen. Die Umgebungstemperaturen im Brennraum sorgen für einen schnellen Light-off der Katalysatoren und garantieren so schon nach kurzer Zeit hohe Minderungsraten der genannten Emissionen CO und OGC.
Integriert man in den Brennraum sogar ein mehrstufiges Katalysatorsystem aus einem Stufe 1 und einem Stufe 2 Katalysator, kann man die anfallenden Emissionen sehr gezielt und separiert mindern. Der Stufe 1 Katalysator sitzt direkt unter der Flammprallplatte im Brennraum und scheidet Staub ab. Zudem sorgt er für eine erste CO-Minderung bei noch hohen Temperaturen. Der hier abgeschiedene Staub gelangt nicht mehr bis an den Stufe 2 Katalysator und blockiert dessen aktive Oberfläche nicht.
Der Stufe 2 Katalysator wird hinter der Flammprallplatte, nach der 180° Umlenkung der Abgase angeordnet. Die Strömungsgeschwindigkeit wird dadurch verringert und die Verweilzeit der Abgase im Stufe 2 Katalysator steigt. Im Katalysator der Stufe 2 findet die hauptsächliche CO- und OGC-Minderung statt. Die Abgastemperaturen sind dort schon abgekühlt stellen aber für den Katalysator ideale Abgastemperaturen dar. Ohne Katalysator der Stufe 2 wären die CO- und OGC-Emissionen nicht mehr in der Lage mit Sauerstoff in Verbindung zu treten.

Als Zusammenfassung bleibt festzuhalten, dass in den Brennraum integrierte Nachrüstkatalysatoren sehr einfach einzubauen sind. Sie bedürfen aber einer erneuten Zulassung von vorhandenen Feuerungen durch den Feuerungshersteller. Zudem sind solche integrierten Nachrüst-Katalysatorsets zu einem günstigen Preis am Markt verfügbar. Interessierte Nutzer sprechen dazu am besten den Hersteller Ihrer Feuerung an. Die integrierten Nachrüstkatalysatoren können durch den einfachen Einbau und die günstigen Preise in Kaminöfen sinnvoll sein, wenn die Hersteller solcher Kaminöfen diese Nachrüstsets frei prüfen lassen und anbieten.
Externe Nachrüstlösungen können nur als Staubabscheider zugelassen und verwendet werden. Der Einbau der externen Nachrüstlösung ist bei freistehenden Öfen einfach machbar, indem diese Systeme in das Abgasrohr eingebaut werden. Bei eingehausten bzw. verkleideten Feuerungen ist eine solche Nachrüstung nur einfach möglich, wenn eine Revisionsöffnung zum Reinigen des Abgasrohres in der Verkleidung vorgesehen wurde.

Der Nutzer muss genau wissen, welche Emissionen bei der eigenen Feuerung für die Überschreitung der Grenzwerte nach 2. Stufe der 1. BImSchV, sorgen.
Wenn Stäube gemindert werden müssen, wäre die externe Nachrüstung mit einem Staubabscheider zu wählen. Sind CO- und OGC-Emissionen zu mindern, so wäre die integrierte Nachrüstung mit Katalysatoren anzustreben.
Für Fragen zum Thema Nachrüstung von Einzelraumfeuerungen wenden Sie sich gerne an die Blue Fire GmbH – der Hersteller von Katalysatoren für Holzfeuerungen.
Für Fragen zur Integration von Katalysatoren in Holzfeuerungen wenden Sie sich gerne an die ETE EmTechEngineering GmbH.

Die Blue Fire GmbH ist der Zusammenschluss von zwei Unternehmen, die beide Experten in Ihren Nischen sind.
Zu 50 % gesellschaftlicher Anteil liegt bei ETE EmTechEngineering GmbH. Dieses Unternehmen bietet Ingenieurdienstleistungen und Produkthandel zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Verbrennungsprozessen an.

Die weiteren 50 % Anteile an der Gesellschaft hält die Emission Partner GmbH & CO. KG. Emission Partner ist Experte für die Unterschreitung gesetzlich vorgeschriebener Abgasgrenzwerte mithilfe von Groß-Katalysatoren für Biogase. Zudem ist Emission Partner Experte für gesetzliche Abgasgrenzwerte und Produzent für Katalysatoren in BHKW-Anlagen. Die Emission Partner GmbH & Co. KG ist im Markt der Katalysatoren für BHKW- und Biogasanlagen sowie in der Betreuung von Stadtwerken tätig und etabliert.

Kontakt
Blue Fire GmbH
Frank Hoferecht
Industriestraße 5
26683 Saterland
+49 (0) 4498 92 326-130
+49 (0) 4498 92 326-22-100
frank.hoferecht@blue-fire.org
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