Nachtzug: Fahrgastrechte für Österreich-Urlauber

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
etexter
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

ARAG Experten über die Einigung von DB und ÖBB

Nachtzug: Fahrgastrechte für Österreich-Urlauber

Jetzt in der Urlaubszeit sind sie besonders beliebt: grenzüberschreitende Nachtzüge. Man reist angenehm, ganz ohne Stress im Stau und kommt ausgeruht am Urlaubsort an. Bisher gab es allerdings Probleme, wenn bei der Fahrt zwischen Österreich und Deutschland ein Anschlusszug verpasst wurde. Das hat sich zum Glück geändert. ARAG Experten berichten über eine Einigung der Deutschen Bahn mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).

Fahrgastrechte im Nachtzug
Die Deutsche Bahn und Privat-Anbieter in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, eine Entschädigung bei gravierenden Verspätungen zu zahlen. Die Entschädigung beträgt ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises, ab zwei Stunden 50 Prozent. Übernachtungskosten kommen hinzu, wenn durch die Verspätung sämtliche Anschlusszüge verpasst werden, die Fahrgäste also quasi auf einem deutschen Bahnhof stranden. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 müssen die Entschädigungen auch bei höherer Gewalt gezahlt werden. Die Regelung gilt grundsätzlich auch bei grenzüberschreitenden Fahrten, allerdings nur bei durchgehenden Fahrkarten für die Kombination aus DB-Zug und der Fahrt im Ausland. Werden die Verspätungen bei verschiedenen Anbietern eingefahren, betragen aber für sich genommen weniger als 60 Minuten, entfallen bei separat gekauften Fahrkarten die Ansprüche aus der EU-Fahrgastrechteverordnung. Dementsprechend groß war die Aufregung, als Ende März bekannt wurde, dass die Deutsche Bahn und die ÖBB ab dem Fahrplanwechsel im Juni im Nachtzugverkehr zwischen Österreich und Deutschland keine durchgehenden Fahrkarten für die Kombination aus DB-Zug und der Fahrt im Nightjet mehr verkaufen wollen. Hintergrund ist, dass die DB ihre Nachtzugverbindungen eingestellt und die ÖBB diese teilweise übernommen hat. Die beiden Gesellschaften haben sich allerdings einigen können – zum Wohle ihrer Kunden.

Die Einigung von DB und ÖBB
Konkret sieht die erzielte Einigung hinsichtlich der Nachtzug-Fahrgastrechte vor, dass Reisende ohne weitere Kosten den nächsten Nightjet an ihren Zielort nehmen dürfen, wenn sie den ursprünglich gebuchten ÖBB-Nachtzug wegen eines verspäteten innerdeutschen Zuges nicht erreichen. „Alternativ wird die ÖBB-Nightjet-Fahrkarte für eine Tagesverbindung mit DB-Zügen gültig geschrieben“, erklärte ein ÖBB-Sprecher. Sollte hierfür eine Übernachtung erforderlich sein, bietet die Deutsche Bahn diese ebenfalls kostenlos an. Damit ist zumindest sichergestellt, dass niemand bei einem verpassten Anschluss erst auf eigene Kosten eine neue Fahrkarte kaufen oder auf eigene Kosten die ungewollte Übernachtung organisieren muss. Auch bei Nachtzugreisen von Österreich nach Deutschland gelten die erweiterten Fahrgastrechte. Verpassen Reisende also wegen eines verspäteten Nightjets ihren Anschlusszug in Deutschland, dürfen sie die nächste Verbindung nutzen. Eventuelle Zugbindungen werden unbürokratisch aufgehoben und die Geltungsdauer der Fahrkarte gegebenenfalls verlängert.

Tickets unbedingt zusammen buchen
Die freiwillige Fahrgastrechteregelung von DB und ÖBB setzt allerdings voraus, dass alle Fahrkarten gemeinsam erworben wurden. Online ist dies über die internationale Buchungsmaschine der Deutschen Bahn möglich. Daneben lassen sich die separaten Fahrkarten von ÖBB und Deutscher Bahn aber zum Beispiel ebenfalls im Reisezentrum kaufen. Dabei ist egal, ob es sich bei den kombinierten Fahrkarten um Komfort-, Flexpreis-, Sparnight- oder Sparpreis-Tickets handelt. Entscheidend ist lediglich, dass beide Tickets im Vertrieb der Deutschen Bahn oder der ÖBB in einem einzigen Buchungsvorgang gekauft werden.

Keine europaweite Lösung in Sicht
Die Kulanzregelung im Nachtzugverkehr zwischen Österreich und Deutschland ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Andererseits ist das ursächliche Problem hier allein die europäische Fahrgastrechteverordnung, die bei separat gebuchten Fahrkarten nicht gilt. Eine europaweit gültige Lösung ist laut ARAG Experten derzeit allerdings nicht erwartbar. Der Schwerpunkt bei der kommenden Überarbeitung der EU-Fahrgastrechteverordnung liegt eher bei einer Einschränkung von Passagierrechten. So sollen die Bahnen nach einem Entwurf bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt künftig keine Entschädigung mehr zahlen müssen. Aus Sicht der ARAG Experten ein echter Rückschritt.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963-2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: