Namensänderung: Wie wird man einen ungeliebten Vornamen los?

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Wer seinen Vornamen nicht mag, für den gibt es die Möglichkeit den Namen zu ändern

Namensänderung: Wie wird man einen ungeliebten Vornamen los?
Namensänderungen werden von den Standesämtern der Kreise und Städte entschieden. (Bildquelle: © Ovidiu Iordachi – Fotolia)

Sie heißen Dieter, Gustav, Ursula oder Albrecht. Sie stehen mitten im Leben, sind zwischen 35 und 45 Jahre alt und haben mit ihrem Vornamen große Probleme. Die Eltern meinten es gut, folgten gegebenenfalls einer Familientradition. Schon die Schulzeit war für die Kinder ein Spießrutenlaufen – der antiquarische Vorname bot viel Angriffsfläche. Die Entscheidung, den eigenen Vornamen ändern zu lassen, ist das Ergebnis von Überlegungen, mit denen sich Betroffene über viele Jahren hinweg beschäftigt haben. Wie wird man den ungeliebten Namen wieder los? Der Vorname muss vor allem dem Kindeswohl entsprechen. Selbst dann, wenn aus dem Kind ein erwachsener Mensch geworden ist, kann er sich auf diesen Grundsatz berufen.

Standesämter der Kreise und Städte entscheiden über eine Namensänderung

Wer seinen Vornamen ändern möchte, der hat oft eine Leidensgeschichte hinter sich, hat Gespräche in seinem persönlichen Umfeld geführt. Die Namensänderung an sich ist ein Verwaltungsakt. Hierfür muss man Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen, wo man seinen Erstwohnsitz hat. Standesbeamte informieren über das Prozedere – von der Erklärung und Begründung des Wunsches nach einer Namensänderung bis zum Eintrag des neuen Vornamens in das Einwohnermelderegister. Schon bei der Geburt entscheiden Standesämter, ob der von den Eltern gewählte Vorname dem Kindeswohl entspricht.

Kulturelle Unterschiede: Vornamen von Zuwanderern können Integration erschweren

Obwohl es einen einheitlichen Tenor, Richtlinien, die im Personenstandsgesetz festgehalten sind in allen Standesämtern gibt, können Entscheidungen unterschiedlich ausfallen. Oder anders ausgedrückt: Was in einem Standesamt erlaubt ist, muss in einer anderen Behörde nicht unbedingt erlaubt sein. Im Zweifel können sich die Standesbeamten eine Empfehlung der Gesellschaft für Deutsche Sprache einholen. Wer seinen Vornamen ändern will, der muss neben einem Gutachten, das seelische Belastungen durch den Namen belegt, auch beweisen, dass der Vorname im Alltag Schwierigkeiten bereitet. Wer seinen Namen ändern will, weil er straffällig geworden ist, wird keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Namensänderung dauert wenige Wochen, die Kosten können je nach Aufwand mehrere hundert Euro betragen.

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