Neu geregelt: Bestellerprinzip bei Maklercourtage

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Am 23.12.2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt.

BildInsel Rügen. 11.01.2021. Ostseeappartements Rügen Immobilien informiert über aktuelle Gesetzesänderungen

Am 23.12.2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, dann muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen.

Sinn und Zweck dieser Neuregelung ist, private Käufer von Wohnimmobilien im Hinblick auf die Kaufnebenkosten zu entlasten, so Ostseeappartements Rügen Immobilien in der neuesten Ausgabe seines Immobilien-Magazins. 

Wie aus dem Artikel unter www.immoruegen24.de/blog weiter hervorgeht, hat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ die entsprechenden Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst. Im Kern heißt das: Ab sofort ist es nicht mehr zulässig, die Maklerprovision vollständig auf den Käufer umzulegen, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. 

Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die gesetzliche Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.

Neu im Gesetz ist außerdem, dass ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, nunmehr zwingend der Textform bedarf. Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag reichen also nicht mehr aus, um den Maklervertrag wirksam zu begründen.

Der vollständige Artikel ist hier aufrufbar: 

https://www.immoruegen24.de/blog/news/neu-geregelt-bestellerprinzip-bei-maklercourtage.html 

Als eigenständiger Geschäftsbereich der Ostseeappartements Rügen, die sich mit der touristischen Vermarktung von Ferienimmobilien beschäftigen, gibt es Ostseeappartements Rügen Immobilien seit November 2012. Kopf des Unternehmens ist Alexander Schulz, Immobilienmakler sowie verbandsgeprüfter und anerkannter Bewertungs-Sachverständiger für Immobilien (DESAG). Informationen und Kontakt unter www.immoruegen24.de. 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ostseeappartements Rügen Vermarktungs-GmbH & Co. KG
Herr Alexander Schulz
Granitzer Straße 8
18586 Ostseebad Sellin
Deutschland

fon ..: 038303 – 90 940
fax ..: 038303 – 90 944
web ..: https://www.immoruegen24.de
email : info@oar-immobilien.de

Die Ostseeappartements Rügen Vermarktungs-GmbH & Co. KG (OAR) mit Agenturen im Ostseebad Sellin und im Ostseebad Binz vermittelt individuelle Ferienhäuser, Appartements und Ferienwohnungen auf der Insel Rügen.

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Auch als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie auf der Insel Rügen sind bei OAR an der richtigen Adresse: Als eigenständiger Geschäftsbereich der Ostseeappartements Rügen gibt es Ostseeappartements Rügen Immobilien seit November 2012. Kopf des Unternehmens ist Alexander Schulz, Immobilienmakler sowie verbandsgeprüfter und anerkannter Bewertungs-Sachverständiger für Immobilien (DESAG).

Pressekontakt:

Ostseeappartements Rügen Vermarktungs-GmbH & Co. KG
Herr Mathias Probst
Granitzer Straße 8
18586 Ostseebad Sellin

fon ..: 038303 – 90 940
email : marketing@oar1.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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