ARAG Experten informieren über neue Regeln rund um den berüchtigten Ballermann
Morgen beginnen in den ersten beiden Bundesländern – Bremen und Niedersachsen – die Sommerferien. Da kann der Sommerurlaub also losgehen. Zum Beispiel nach Mallorca, denn die größte Baleareninsel ist und bleibt die beliebteste Urlaubsinsel der Deutschen. Deutsche sind auf Mallorca demnach auch die größte Touristengruppe. Unter den ausländischen Immobilienkäufern sind sie inzwischen ebenfalls die Nummer eins. Die deutschen Touristen erfreuen sich unter den Einheimischen sogar besonderer Beliebtheit. Die Gegend um den berühmten Ballermann auf Mallorca wurde jetzt trotzdem zur „Interventionszone im Kampf gegen öffentliche Saufgelage“ erklärt. Was Mallorcabesucher nach der offiziellen Aufhebung der zunächst geltenden umstrittenen „Benimmregeln“ aktuell beachten müssen, sagen ARAG Experten.
Ordenanza Civica seit Februar 2016 außer Kraft
Zahllose Trinkgelage, zügellose Kegelklubs und Sangria aus dem Plastikeimer machten das Strandlokal „Balneario N 6“ berühmt und berüchtigt. Im Mai 2014 machte die Ordenanza Civica dem munteren Partytreiben an der Playa de Palma ein Ende. Den insgesamt 113 Benimmregeln für die Playa de Palma und die Innen- und Altstadt von Palma verliehen zum Teil hohe Geldbußen Nachdruck. Alkoholkonsum wurde in der Öffentlichkeit nicht mehr wirklich geduldet und Saufgelage wurden an der gesamten Playa de Palma sowohl auf der Mauer als auch am Strand unterbunden. Hier drohten bis zu 200 Euro Strafe. Auch die beliebten und praktischen blauen Eimer wurden verboten. Sollten sich im Eimer sowohl Flüssigkeit als auch Strohhalme befinden, drohte auch hier eine Geldstrafe von bis zu 200 Euro. Laute Musik, Müll am Strand und leere Flaschen auf der Promenade wurden mit 50 Euro Strafe geahndet. Wer mit freiem Oberkörper oder im Bikini durch Palma spazierte, konnte mit einer Geldstrafe zwischen 50 und 200 Euro bestraft werden. Das ging vielen fortschrittlichen Spaniern zu weit – am 4. Februar 2016 wurde die Ordenanza Civica außer Kraft gesetzt. Um ein Wiedererstarken der Party-Exzesse zu verhindern, gilt seit dem 8. März 2016 ein neues Alkoholverbot für die Region.
Playa de Palma wird Interventionszone
Die Stadtregierung von Palma de Mallorca hat eine so genannte Interventionszone rund um die fragliche Region geschaffen – eine Sonderzone, in der Trinkgelage, Alkoholkonsum auf offener Straße und der Verkauf von Alkohol zwischen 0 und 8 Uhr in Supermärkten verboten sind. Neben den zu laut feiernden Urlaubern werden jetzt auch fliegende Händler und Hütchenspieler im Rahmen der verstärkten Polizeikontrollen mit Bußgeldern belegt. Die verhängten Bußgelder betragen zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Laut ARAG Experten geht die Polizei jedoch nicht gegen einzelne Urlauber vor, die Alkohol trinken. Ihre Aufmerksamkeit bezieht sich vielmehr auf die Teilnehmer ausufernder Trinkgelage.
Nicht nur Saufgelage sind in Spanien teurer
Nicht nur der Sangria-Genuss aus dem traditionellen Trinkgefäß „Zehn-Liter-Eimer“ kostet rund um den Ballermann saftige Bußgelder. Auch, wer sich danach ins Auto setzt, wird gehörig zur Kasse gebeten. ARAG Experten haben die gängigsten Verstöße gegen die Verkehrsregeln in ganz Spanien zusammengestellt:
Promillegrenze (0,5 Promille) überschritten – ab 500 EUR
Geschwindigkeitsverstoß:…
20 km/hab – 100 EUR
50 km/hab – 600 EUR
Falsches Überholenab – 200 EUR
Rote Ampel überfahrenab – 200 EUR
Handy am Steuerab – 200 EUR
Sicherheitsgurt nicht angelegtab – 200 EUR
Parkverstoßbis zu – 200 EUR
Warnwestenpflicht beim Unfall missachtet – bis zu 90 EUR
Die ARAG Experten haben aber auch eine gute Nachricht: Touristen, die eine gegen sie verhängte Geldbuße binnen 20 Tage zahlen, erhalten 50 Prozent Rabatt auf das Bußgeld.
Download des Textes:
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