Neue Regeln für die Fahrkunst

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ARAG Experten informieren über den neuen amtlichen Fragenkatalog

Neue Regeln für die Fahrkunst

Fahrschüler, die ihre theoretische Führerscheinprüfung nach dem 1. Oktober 2022 ablegen, werden nach einem neuen amtlichen Fragenkatalog geprüft. Auf die Kosten von mindestens rund 2.000 Euro für einen Führerschein haben die neuen Regeln keinen Einfluss. Insgesamt geht es um über 50 Fragen, die überarbeitet wurden; auch Video- und Bildfragen gehören dazu. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die Änderungen, auf die sich jährlich knapp zwei Millionen Prüflinge in einer zunehmend digitalen Fahrausbildung einstellen müssen.

Alle Klassen sind betroffen
Die Änderungen im Fragenkatalog für die Theorieprüfung ziehen sich durch alle Klassen. So gibt es nach Auskunft der ARAG Experten sowohl neue Fragen im Grundwissen für alle Fahrzeugklassen als auch neue Fragen im Wissen rund um das Mofa.

Fahrausbildung 2.0
Bisher war es nur in der Corona-Pandemie möglich: digitaler Theorieunterricht in der Fahrschule. Nun soll es auch künftig in Ausnahmefällen möglich sein, einen Teil des Unterrichts auch digital anzubieten. Das könnte vor allem für Fahrschüler von Vorteil sein, die in ländlichen Regionen wohnen, wo die nächste Fahrschule weit entfernt ist.
Auch die praktische Prüfung ist von der Digitalisierung betroffen: Nach Auskunft der ARAG Experten werden Fahrschüler bereits seit Sommer 2022 auch in der Nutzung moderner Assistenzsysteme, die die Fahrer unterstützen und die Sicherheit erhöhen, geprüft. Dabei geht es im ersten Schritt um die einfachen und weit verbreiteten Anwendungen, wie z. B. Geschwindigkeits- und Notbremsassistenten oder Müdigkeitswarner. Nötig wird die Digitalisierung, weil nach Auskunft der ARAG Experten seit Juli eine Verordnung der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten ist, nach der Assistenzsysteme für Geschwindigkeit, Notbremsung, Spurhalten oder Rückwärtsfahren bei Neuwagen verpflichtend zur Ausstattung gehören. Nach einer zweijährigen Übergangszeit dürfen Neuwagen, die nicht über diese Tools verfügen, ab 2024 in der gesamten EU nicht mehr zugelassen werden. Betroffen sind Pkw, Lkw, Transporter und Busse.

Höhere Strafe bei Täuschungsversuchen in der Prüfung
Auch das macht die Technik möglich: Es gibt immer häufiger Fahranwärter, die bei der theoretischen Prüfung tricksen und täuschen. Dabei gibt es nach Information der ARAG Experten zwei Betrugsarten: Den Technikbetrug und die Stellvertreterprüfung. Bei erster Masche à la James Bond sind die Fahrschüler in der Prüfung mit teilweise professioneller Übertragungstechnik ausgestattet und tragen kleine Kameras in Kleidung oder an Brillengestellen und winzige Kopfhörer. Ein drahtlos zugeschalteter Helfer souffliert dann die korrekten Antworten direkt ins Ohr des Prüflings. Bei der zweiten Art der Manipulation legt ein ähnlich aussehender Stellvertreter unter falscher Identität die Prüfung für den Fahranwärter ab. Laut Polizei sind diese Betrugsversuche in den letzten Jahren um das Siebenfache gestiegen: Rund 3.000 Täuschungsversuche sind aufgeflogen, doch die Dunkelziffer ist vermutlich deutlich höher. Bisher wurden solche Versuche kaum sanktioniert, schon nach sechs Wochen durfte der Fahrschüler die Prüfung wiederholen. Seit Februar müssen tricksende Prüflinge laut ARAG Experten jedoch bis zu neun Monate warten, bis sie erneut zur theoretischen Prüfung zugelassen werden (Fahrerlaubnis-Verordnung, Paragraf 18 I 2).

Schon mit 16 ans Steuer?
Seit Jugendliche im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17, kurz BF17, schon frühzeitig ans Lenkrad dürfen, ist das Unfallrisiko bei Fahranfängern signifikant gesunken. So ist das begleitete Fahren laut ARAG Experten bereits seit 2011 im deutschen Recht verankert. Um den Lernzeitraum für junge Autofahrer zu verdoppeln, könnte künftig das Mindestalter für begleitetes Fahren auf 16 Jahre herabgesetzt werden, so sieht es zumindest der Koalitionsvertrag vor.

Fahrschule mit Elektroauto
Wer die Führerscheinprüfung mit einem Elektroauto absolviert, darf nach Auskunft der ARAG Experten ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Seit April 2021 gibt es aber die Möglichkeit, sich nach mindestens zehn weiteren Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug und einer 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eintragen zu lassen. Damit dürfen dann auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden. Wer von vorneherein im Schaltwagen fahren lernt, darf zwar auch Automatik-Fahrzeuge fahren, sollte aber zumindest ein paar Schnupperstunden in einem Elektrofahrzeug machen. Denn im Vergleich zum klassischen Verbrennungsmotor gibt es einige Unterschiede und das Fahrverhalten muss angepasst werden. So können E-Autos beispielsweise schneller beschleunigen und verursachen kaum Geräusche, so dass Verkehrsteilnehmer langsamer auf E-Fahrzeuge reagieren.

Führerscheinklassen und Anhänger
Mit Führerscheinklasse B dürfen bis zu acht weitere Personen mitgenommen werden und das Fahrzeug darf nicht mehr als 3,5 Tonnen aufweisen. Für einen Anhänger muss kein separater Führerschein gemacht werden, er darf aber nicht schwerer als 750 Kilogramm (kg) sein. Auch damit darf das Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschritten werden. Wer mehr Gewicht ziehen muss, beispielsweise, wenn er Pferde transportiert, benötigt entweder die Klasse BE, dann darf der Anhänger allein bis 3.500 kg wiegen oder er lässt sich ohne weitere Prüfung die Schlüsselzahl 96 im Führerschein eintragen. Hiermit darf laut ARAG Experten ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 4.250 kg bewegt werden.
Geht es darum, auch mal die Fußballtruppe durch die Gegend zu kutschieren, muss der Fahrer den Führerschein der Klasse D1 besitzen, dann darf er bis zu 16 weitere Personen befördern. Diese Fahrerlaubnis darf nach Auskunft der ARAG Experten erst mit 21 Jahren absolviert werden, es sei denn, die Fahrer befinden sich in der Ausbildung zu einem Berufskraftfahrer.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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