Neue Unsicherheiten durch Anti-Korruptionsgesetz

WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
freelancermap.de

Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen am 31. Mai 2016 in Kraft getreten

Das viel diskutierte Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB) ist am 31.05.2016 in Kraft getreten. Im Wesentlichen geht es um den neuen Straftatbestand der Bestechung und der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Adressat dieser Strafvorschrift sind alle im Gesundheitswesen Tätigen, die sogenannten “Heilberufe”. Dazu zählen natürlich Arzt und Zahnarzt, aber auch Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Zahntechniker, Krankenpfleger/-Schwestern und Hebammen (jeweils m/w).

Das Gesetz soll den “fairen Wettbewerb” schützen und verbietet Zuwendungen jeglicher Art zur Erzielung eines Wettbewerbsvorteils. Dies bezieht sich zu allererst auf die Verordnung von Arzneimitteln. Der Straftatbestand ist aber so weit gefasst, dass darüber hinaus viele andere Praktiken im Gesundheitswesen fallen können. Dies kann z.B. die Zuweisung von Patienten betreffen, die Zusammenarbeit mit Berufskollegen oder Laboren oder die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, wie z.B. orthopädischen Hilfen, Krankengymnastik oder ähnliches.

Der neue Straftatbestand kann theoretisch über die seit jeher bestehenden berufsrechtlichen Verbote nach den einzelnen Berufsordnungen hinausgehen. Es ist eine Strafe von bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe vorgesehen.

In Zukunft wird die Reichweite des neuen Gesetzes sicherlich durch die Rechtsprechung ausgelotet werden. Es handelt sich allerdings um ein Gesetz mit mehreren unbestimmten Rechtsbegriffen, so dass der juristische Laie im Grenzbereich nicht sicher erkennen kann, welche Verhaltensweise strafbar ist wird und welche nicht.

Dieses Gesetz ist ein Grund mehr, sich durch einen Fachanwalt für Medizinrecht in Zweifelsfällen beraten zu lassen.

Carsten Geschke
Fachanwalt für Medizinrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Mahlstedt & Partner ist eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Notaren in Bremen mit gegenwärtig 10 Fachanwälten.

Unsere Kanzlei liegt im Herzen von Bremen. Von hier aus beraten wir als Rechtsanwälte und Notare regionale und überregionale Mandanten.

Wir arbeiten auf allen Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts und verfügen über fachanwaltliche Kompetenz im Transportrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, Familienrecht und Mietrecht. Seit vielen Jahren sind wir auch im gewerblichen Rechtsschutz für unsere Mandanten tätig und gehören zu den wenigen Kanzleien in Deutschland mit umfassender Kompetenz im Behindertenrecht.

Wir bieten qualifizierte und spezialisierte Beratung und Vertretung. Dabei legen wir besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt unserer Mandanten zu dem Anwalt ihres Vertrauens.

Firmenkontakt
Rechtsanwälte und Notare Dr. Mahlstedt & Partner
Carsten Geschke
Langenstraße 30
28195 Bremen
0421 – 1 75 74 0
geschke@dr-mahlstedt.de
http://www.dr-mahlstedt.de

Pressekontakt
Atelier Avanti
Antje Rose
Hastedter Osterdeich 222
28207 Bremen
0421171330
a.rose@avne.de
http://www.atelier-avanti.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: