Neues Betreuungsrecht ab 2023 – Was ändert sich?
Für Betreuer mit Tätigkeitsbeginn zwischen 1.1.2020 und 31.12.2022 gilt folgendes zusätzlich zu Ihrer bereits aufgenommenen Tätigkeit:
Diese müssen ganz normal das Registrierungsverfahren durchlaufen mit den Vorgaben, die ab 1.1.2023 gelten, d.h. ein Sachkundenachweis muss bis für diese Betreuer bis zum 1.1.2024 erbracht werden (Übergangsfrist).
Sofern man bis 01.01.2024 die Registrierung nicht veranlasst und erhalten hat kann man nur noch ehrenamtlich arbeiten. Dies ist in § 32 BtOG geregelt.
Leider werden viele wichtigen Details erst im 4. Quartal durch Verordnungen bekannt gegeben werden. Weder die Betreuungsstellen, noch die beiden großen Verbände wissen derzeit von wem und wo die Sachkundeprüfungen abgenommen werden soll, und wie viele Unterrichtsstunden tatsächlich ab 01.01.2023 gefordert werden.
Soweit wir es Stand heute überblicken können haben wir in er HELP Akademie die dort geforderten Themen bereits in unserem Grundlehrgang überwiegend abgebildet und müssen diese dann entsprechend ausweiten.
Für unsere Lehrgänge ist das Folgende wichtig:
Wir schulen derzeit inklusive unseres Klausurtages 206 Stunden (ohne Klausur 200 Stunden) in 6 Modulen und empfehlen deshalb dringend das derzeit fakultative Modul 6 unbedingt mit zu besuchen.
Der nächste Lehrgang startet am 11.September 2021.
Die Betreuungsstellen und die Verbände raten uns derzeit so weiter zu schulen und mit dem Hinweis an alle jetzt aktuellen Teilnehmer, dass sie erst noch ein Jahr nach altem Recht arbeiten müssen. Im Laufe des nächsten Jahres werden von der HELP Akademie Weiterbildungsmodule zum neuen Recht d.h. zur aktiven und praktischen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung angeboten, so dass Sie alle auf diese optimal vorbereitet werden. Soweit es sinnvoll ist werden die Dozenten jetzt schon in den kommenden Lehrgängen Hinweise geben wo sich Inhalte verändern werden.
Alle Teilnehmer unserer Lehrgänge ab 01.01.2020 bis heute werden wir über die Notwendigkeit der Zusatzmodule zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung informieren und diese anbieten.
Alle Teilnehmer aus 2019 bis 01.01.2020 haben, sofern Sie aktiv und als Berufsbetreuer tätigt sind, Bestandsschutz und müssen keine Sachkundeprüfung ablegen, sich aber ebenfalls registrieren. Wir werden auch diese Gruppe zu den Weiterbildungen zum neuen Recht einladen.
Die HELP Akademie und unsere Dozenten halten diesen Schritt der Anerkennung des Berufs als professioneller gesetzlicher Betreuer ebenfalls sehr wichtig für die Qualität und das Image dieser so wichtigen Tätigkeit.
Wir freuen uns Sie Sie in den kommenden Lehrgängen kennen zu lernen.
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