Aigner Immobilien informiert über die Heizkostenabrechnung für Mieterhaushalte
Fast jeder zweite Haushalt kann mit deutlich niedrigeren Heizkosten für das Jahr 2016 rechnen und sich über eine Rückzahlung freuen. Aigner Immobilien erklärt die Hintergründe und worauf es bei der Prüfung der Abrechnung ankommt.
Die Höhe der Heizkosten hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen spielt natürlich das individuelle Heizverhalten eine große Rolle. Zum anderen ist der energetische Zustand eines Gebäudes entscheidend. Die allgemeine Prognose kann allerdings den Einzelfall nicht berücksichtigen. Daher werden für die Analyse der Witterungsverlauf und die aktuellen Energiepreisentwicklungen herangezogen.
Aufgrund des kalten Winters besonders in den Monaten November und Dezember ist der Heizenergieverbrauch 2016 zwar gestiegen, allerdings sind die Energiepreise vor allem für Heizöl und Fernwärme deutlich gesunken. Deshalb belaufen sich die Schätzungen beispielsweise des Deutschen Mieterbundes darauf, dass ein Mieter einer ölbeheizten Wohnung durchschnittlich 14 Prozent und ein Mieter einer Wohnung mit Fernwärme etwa 6 Prozent weniger als im Vorjahr zahlen muss. Für Gasheizungen ist kein Rückgang der Heizkosten zu erwarten.
Liegt die Heizkostenabrechnung des Vermieters dann konkret vor, gilt es diese genau zu verstehen und zu prüfen. Die Abrechnung ist in der Heizkostenverordnung geregelt. Dadurch ist der Vermieter verpflichtet, den Verbrauch über ein Erfassungssystem zu verzeichnen und in der Abrechnung aufzuführen. Diese enthält den Abrechnungszeitraum und sowohl die Kosten für den Brennstoffankauf als auch die Heiznebenkosten. Es müssen jeweils der Gesamtbetrag sowie der individuelle Verbrauch des Mieters einzeln aufgeführt werden. Nach einem bestimmten Schlüssel wird ein Teil der Kosten für Heizung und ggf. Warmwasser nach dem Verbrauch und der andere Teil nach einem festen Maßstab – meist der Wohnfläche – abgerechnet. Im Vergleich zur Vorauszahlungssumme ergibt sich ganz transparent eine Rück- bzw. Nachzahlung.
Häufige Fehler bei einer Heizkostenabrechnung sind allerdings, dass die Abrechnung nicht innerhalb eines Jahres nach Ende des Berechnungszeitraums beim Mieter ankommt, der Verteilerschlüssel oder die angesetzte Quadratmeterzahl falsch sind oder durch einen Mieterwechsel die Vorauszahlung nicht angemessen ist.
Allen Mietern empfiehlt Aigner Immobilien bei Ungereimtheiten innerhalb von vier Wochen Einspruch einzulegen, die aktuelle mit den letzten Abrechnungen abzugleichen und den Heizspiegel zu Rate zu ziehen. Außerdem haben Mieter das Recht, die Rechnungen und Unterlagen, auf denen die Abrechnung basiert, beim Vermieter einzusehen und zu kontrollieren.
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Die inhabergeführte, mehrfach ausgezeichnete Aigner Immobilien GmbH gehört mit 25 Jahren Markterfahrung und einem durchschnittlichen Objektvolumen von über 300 Mio. Euro im Jahr zu den TOP 5 der Maklerunternehmen im Großraum München. An sieben Standorten in München, Starnberg und Frankfurt am Main konzentrieren sich mehr als 100 Mitarbeiter auf den Verkauf und die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Wohnimmobilienvermittlung über die Vermarktung von Investmentprojekten bis hin zum Vertrieb von Bauträgermaßnahmen, die durch eine unternehmenseigene Marketingabteilung begleitet werden. Die Mitarbeiter zeichnet eine fachlich hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche aus. Als Berater und Vermittler begleiten sie Projektentwicklungen im wohnwirtschaftlichen und im gewerblichen Bereich. Darüber hinaus bietet das Unternehmen eine marktorientierte Wertermittlung durch firmeneigene Architekten und Gutachter. Abgerundet wird das Leistungsspektrum durch eine bankenunabhängige Finanzierungsberatung.
Die Aigner Immobilien GmbH ist Mitglied von “DIP – Deutsche Immobilien-Partner”, dem zu den Branchenführern zählenden, 1988 gegründeten Verbund unabhängiger Immobiliendienstleister mit 14 Partnern an bundesweit mehr als 25 Standorten und vier weiteren Spezialisten aus verschiedenen Service-Organisationen als “preferred partnern” mit insgesamt über 800 Experten und einem jährlichen Transaktionsvolumen von rd. EUR 1,5 Mrd. aus vermittelten Immobilienverkäufen sowie mehr als 260.000 Quadratmetern vermittelter gewerblicher Mietfläche (2015).
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