NiSV-Konsequenzen durch kompetente Begleitung und Maßnahmen der “handelnden Verbände” begrenzen.
Am 22.01.2019 trafen sich verschiedene Verbände mit Bedeutung im apparativen Kosmetikbereich, um als Gruppe der “handelnden Verbände” die wirtschaftlichen und sachlichen Auswirkungen der Strahlenschutzverordnung “NiSV ” zusammenzufassen und durch aktives Einschreiten auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß zu begrenzen.
Grundsätzlich wird von den Verbänden, die mit der NiSV einhergehenden Rechtsicherheit für die Geräteanwender begrüßt. Die Verordnung hat handwerkliche Fehler, unerfüllbare Forderungen und an der praktischen Erfahrung der Branche vorbei reglementierte Handlungsanweisungen.
Die handelnden Verbände sehen sich nun in der Verantwortung den Gesetzgeber bei der praktischen Umsetzung der Verordnung zu unterstützen und werden ein Weißbuch den interessierten Kreisen zur Verfügung stellen.
Es wurden mehrere Optionen zur Absicherung auch zukünftig unbehinderter Anwendung apparativer Kosmetik zusammengestellt. Die beteiligten Verbände beraten nun mit den Mitgliedern, die von der NiSV direkt und am stärksten betroffen sind über mögliche Perspektiven.
Parallel zu den Aktivitäten in Deutschland wird von den Verbänden, die V-NISSG des Schweizer Bundesrats beobachtet. Die V-NISSG wird am 01.06.2019 in Kraft treten. In Brüssel wurden bereits praktische Schritte unternommen.
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Die DEGEUK betreibt aktiv Lobbyarbeit in Bonn, Berlin und Brüssel, entsendet ausgewiesene Experten in deutsche und europäische Normungsgremien, initiiert und gestaltet wichtige Branchenstandards und informiert aus erster Hand ihre Mitglieder. Regelmäßige Seminare und Weiterbildungen bieten noch vor allen anderen Marktbegleitern den entscheidenden Vorsprung.
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