Nordkontor MS Victoria Trader: Anlegern drohen nach Insolvenz Verluste
Der Schiffsfonds Nordkontor MS Victoria Trader ist insolvent. Das Amtsgericht Leer hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft am 20. Oktober 2017 eröffnet (Az.: 8 IN 109/17).
Das Emissionshaus Nordkontor legte den Schiffsfonds MS Victoria Trader im Juni 2008 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro beteiligen. Das Geld wurde in das Containerschiff MS Victoria Trader investiert. Nach dem Insolvenzantrag müssen die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen.
Allerdings haben die Anleger durchaus die Möglichkeit, sich gegen die drohenden Verluste zu wehren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Anspruchsgrundlage kann dabei eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Zur Durchsetzung und Wahrung ihrer Interessen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Grundsätzlich haben die Anleger einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig als gewinnbringende und sichere Kapitalanlage dargestellt, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist. Die Realität sieht jedoch anders aus. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten zahlreiche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten, weil die Nachfrage zurückging und die erforderlichen Charterraten nicht mehr erreicht werden konnten. Als Folge mussten Hunderte Schiffsfonds in den vergangenen Jahren bereits Insolvenz anmelden und Anleger haben dadurch viel Geld verloren. Denn mit der Zeichnung der Fondsanteile erwerben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen. Dementsprechend stehen sie auch im unternehmerischen Risiko.
Über die bestehenden Risiken bei Beteiligungen an Schiffsfonds hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn Schiffsfonds haben einen spekulativen Charakter und sind daher in aller Regel auch nicht zur Altersvorsorge geeignet. Erfahrungsgemäß wurden in den Beratungsgesprächen Risiken wie lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts verschwiegen oder bagatellisiert. Diese Verletzung der Informationspflichten kann ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen wie das Verschweigen von Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat.
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