Betriebliche Sozialleistungen: Steuerfreie 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge im Osten bekannter als im Westen
(NL/4670553780) Nur jeder fünfte deutsche Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber steuerfreie Zusatzleistungen im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze, das zeigt eine repräsentative Befragung des Dienstleistungsunternehmens Sodexo, Anbieter von betrieblichen Sozialleistungen und Incentives.
Grundsätzlich sind alle Leistungen an Arbeitnehmer steuerpflichtig. Zuflüsse als Sachbezüge unterliegen dagegen nicht der Lohnsteuer, wenn der geldwerte Vorteil im Monat insgesamt nicht über 44 liegt. Dies ist zwar im § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) klar geregelt, allerdings nutzt anscheinend nur ein geringer Anteil der Arbeitgeber diese vorteilhafte Regelung.
Steuerfreie Zusatzleistungen des Arbeitgebers im Osten stärker genutzt
Für die Studie wurden 500 sozialversicherungspflichtig Beschäftige in Ost und West befragt.
Insgesamt zeigte sich, dass 76,8 % der Arbeitnehmer keine und nur 19,6 % entsprechende Leistungen erhielten. Im West-Ost Vergleich ergaben sich nur marginale Abweichungen, wobei in den ostdeutschen Bundesländern rund 2,6% mehr Arbeitnehmer als im Westen in den Genuss von steuerfreien Gehaltsextras kommen [Ost: 76,47 % nein, 21,57 % ja. West: 77,02 % nein, 18,94 % ja].
Unerwartetes Detailergebnis der Befragung: Während im Westen nahezu 5 % der Arbeitnehmer nicht wussten, ob sie entsprechende Leistungen von ihrem Arbeitgeber erhalten, waren es im Osten nur 1,96%. Das überrascht umso mehr, da Zusatzleistungen des Arbeitgebers eine zunehmend wichtigere Rolle spielen, wenn es um die Bewertung der Arbeitgeberattraktivität geht.
Hier zeigt sich, dass Unternehmen nicht nur wertvolle Zusatzleistungen anbieten müssen, sondern deren Wert auch angemessen und verständlich gegenüber der Belegschaft kommunizieren sollten. Arbeitgeber die dies nicht tun, verspielen wertvolle Motivations-Chancen, kommentiert George Wyrwoll, Sodexo-Unternehmenssprecher und HR-Experte das Umfrageergebnis.
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