Opferhilfe statt Unsummen für Aufarbeitung im Missbrauchsskandal Tübingen

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Statt den Opfern des Missbrauchsskandals in Tübingen zu helfen, werden Unsummen in ergebnislose Aufarbeitungen bezahlt. Für den Verein Erzengel ist dies inakzeptabel. Opferhilfe geht vor Aufklärung.

BildDer Landkreis Tübingen bezahlt bis dato 259.000 EUR für die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals und torpediert gleichzeitig durch verweigerte Akten dessen Ergebnis. Die Opfer, über die der Spiegel in seiner Ausgabe 2/23 berichtet, erhalten keine staatliche Hilfe für das geschehene Unrecht und stehen weiter schutzlos da. Für den Verein Erzengel ist dies der eigentliche Skandal nach dem Skandal. Er fordert getreu seinem Motto „Wir stehen für Dich ein. Und kümmern uns.“ direkte Opferhilfe statt Unsummen für ergebnislose Aufarbeitungen.

„Dass die strafrechtliche Verantwortung des Landrates und des ehemaligen Jugendamtsleiters abgelehnt wird, muss man in einem Rechtsstaat hinnehmen. Dass aber Unsummen für eine mangels Mitwirkung unergiebige Aufarbeitung ausgegeben werden, statt mit diesen Beträgen den Betroffenen zu helfen, ist für uns nicht hinnehmbar“, so Michael Langhans, Vorstand des Vereins.

Der Schatzmeister Sebastiano DiLiberto ergänzt: „Unkomplizierte Hilfe funktioniert in vielen anderen Städten, nicht aber in Tübingen. Die Angst vor der eigenen Schuld und deren Eingeständnis verhindert den Blick auf sinnvolle Lösungen.“

Die Einschätzungen der CDU Kreistagsfraktion, dass „_man auf eine Aufarbeitung hoffe“, ist zynisch, wenn zeitgleich diese Aufarbeitung verhindert wird. Opfer haben weder lamentieren noch Worte verdient, sondern Taten.
Die 259.000 EUR Kosten der Aufarbeitung – ein Ende ist nicht abzusehen – wären, auch wenn der Betrag das Leid der Betroffenen nie aufrechnen wird können, immerhin ein Anfang, unabhängig von der Schulddiskussion. 
Verantwortung für Opfer zu übernehmen ist die Aufgabe der Gemeinschaft und Verpflichtung aus der Kinderrechts- und Behindertenrechtskonvention der UN. Die Verbesserungen des Opferentschädigungsgesetzes OEG, im SGB XIV als „soziale Entschädigung“ tituliert, kommt hier zu spät und beseitigt nicht alle Probleme für Betroffene.
Im Missbrauchsskandal in Tübingen hat man sich zu Unrecht auf Schuld und Aufklärung fokussiert. Der Mensch muss immer im Vordergrund stehen.

Der Verein Erzengel hält am 4.2. eine offene Beratung in Tübingen, Wilhelmstr. 44, ab. Ein Besuch ist ohne Termin möglich, auch wenn Terminsreservierungen empfohlen werden. Weitere Infos finden Sie unter https://erzengel.help/projekte/offene-beratung-in-tuebingen/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
Fuchstanzstr. 120
60489 Frankfurt am Main
Deutschland

fon ..: 015678/108800
fax ..: 069/90018383
web ..: https://www.erzengel.help
email : help@erzengel.help

Der Verein Erzengel hat sich 2022 gegründet, um tatsächliche und politische Arbeit zu leisten. Er versteht sich als engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren, aber auch im Sozialrecht und dem Sozialen Entschädigungsrecht/Opferentschädigung.

Getreu unserem Motto:
„Wir stehen auch für Dich ein. Und kümmern uns.“

Pressekontakt:

Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
Fuchstanzstr. 120
60489 Frankfurt am Main

fon ..: 015678/108800
email : help@erzengel.help

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Author: PM-Ersteller

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