Beim Gewässerschutz auf Nummer sicher gehen
sup.- Auf Wasser sind viele Unternehmen und Gewerbebetriebe angewiesen. Ob zu Reinigungszwecken, als Kühlmittel in industriellen Prozessen oder als Rohstoff in der Fertigung von Lebensmitteln, chemischen Erzeugnissen und anderen Produkten: Der Wasserverbrauch und damit auch der entsprechende Anfall von Abwasser machen die rechtlichen Rahmenbedingen rund um den Gewässerschutz oftmals zu einem wichtigen Thema der Betriebsführung. Mit wasserrechtlichen Fragen müssen sich aber auch zahlreiche Firmen beschäftigen, die in ihrem betrieblichen Alltag nennenswerte Wassermengen weder nutzen noch ableiten. Sobald sich auf dem Werksgelände Tankanlagen befinden, deren Inhalt als wassergefährdend eingestuft ist, müssen etliche Verordnungen und Bestimmungen zum Gewässerschutz beachtet werden. Damit betrifft diese Pflicht auch alle Betriebe, bei denen z. B. eine Wärmeenergie wie Heizöl in Tanks gelagert wird.
Vor den Risiken, die diese Tankanlagen für Erdreich und Grundwasser bedeuten, schützen bislang die „Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe“ (Landes-VAwS). Diese von Bundesland zu Bundesland abweichenden Regelungen werden derzeit in einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren zu einer Bundesanlagenverordnung (AwSV) vereinheitlicht. Relevant für unternehmerische Verantwortung und gegebenenfalls Haftung sind aber unter anderem auch das übergeordnete Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG), die Oberflächengewässer-, Grundwasser- und Abwasserverordnung (OGewV, GrwV, AbwV) sowie weitere Paragraphensammlungen aus der Naturschutz-Rechtsprechung. Darüber hinaus wird das deutsche Recht mittlerweile in beträchtlichem Umfang von EU-Richtlinien überlagert, die Schritt für Schritt in der nationalen Gesetzgebung berücksichtigt werden müssen.
Nicht nur kleinere Betriebe haben erhebliche Bedenken, ob sie angesichts dieser Gesetzesflut jederzeit den Überblick behalten und alle vorgeschriebenen Maßnahmen regelkonform umsetzen. Es empfiehlt sich daher in vielen Fällen, Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen. So übernehmen spezialisierte Tankschutz-Fachbetriebe nicht nur Dienstleistungen wie die Errichtung, Wartung und Instandsetzung der Anlagen, sondern auch die kompetente Beratung zu allen rechtlichen Fragen und technischen Normen beim Gewässerschutz. Nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) besitzen alle Betriebe mit dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik eine wasserrechtliche Zulassung und gewährleisten den aktuellen Schulungsstand ihrer Mitarbeiter (www.bbs-gt.de). Die Vergabe des Gütezeichens setzt eine strenge Qualitätskontrolle voraus, so dass bei einer Kooperation mit diesen Fachbetrieben dem Tankbetreiber einige Sorgen genommen werden können: Die Anlagen sind unter fachkundiger Überwachung und der Pflichtenkanon bleibt transparent.
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