Osisko Gold Royalties erwirbt Gold-,Stream‘ von Aquilas ,Back Forty‘-Projekt

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Hinsichtlich der Transferierung des vereinbarten Kaufbetrages von 55 Mio. USD einigten sich beide Vertragspartner auf einen 4-Stufen-Plan.

BildDer Förderzinsrechte-Verwerter Osisko Gold Royalties (ISIN: CA68827L1013 / TSX: OR) erweitert erneut sein Portfolio. Wie das kanadische Unternehmen am Donnerstag bekanntgab, erwirbt man über die Tochtergesellschaft Osisko Bermuda Limited (OBL) das Vorkaufsrecht (,Stream‘) für den Goldanteil der künftigen Produktion von Aquila Resources (TSX: AQA) ,Back Forty‘-Projekt im US-Bundesstaat Michigan. OBL leistet dafür stufenweise Vorauszahlungen im Gesamtwert von 55 Mio. USD. Zudem zahlt man Aquila für jede gelieferte Unze Gold 30 % des jeweiligen Spotpreises, maximal jedoch 600,- USD pro Unze.

Die ,Back Forty‘-Liegenschaft befindet sich auf der sog. ,Oberen Halbinsel‘ im Norden Michigans und wird seit über 10 Jahren von Aquila gemeinsam mit verschiedenen Joint-Venture-Partnern erkundet, die zusammen bereits mehr als 75 Mio. USD in die Entwicklung des besonders zink- und goldhaltigen vulkanogenen Massivsulfid-Erzvorkommens (,Volcanogenic Massive Sulfide‘ / VMS) entlang des mineralreichen ,Penokean‘-Vulkangürtels investiert haben. Laut einer 2014 von Aquila erstellten vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (,Prelimary Economic Assessment‘ / PEA) könnten dort insgesamt rund 532.000 Unzen Gold abgebaut werden, davon allein etwa 145.000 Unzen im ersten Produktionsjahr. Derzeit arbeitet das Unternehmen noch an einer entsprechenden Machbarkeitsstudie (,Feasibility Study‘), die voraussichtlich Anfang 2018 veröffentlicht werden soll.

Im Zuge der im Juli dieses Jahres vollzogenen Übernahme eines umfangreichen Förderzins- und ,Stream‘-Pakets des US-Bergbaufinanzierers Orion Mine Finance verfügt OBL bereits über das Vorkaufsrecht für 75 % der künftigen Silberproduktion des ,Back Forty‘-Projekts. Nun erhält die Gesellschaft zusätzlich noch 18,5 % der zu erwartenden Goldproduktion zum eingangs erwähnten Vorkaufspreis. Nach Erreichen einer Gesamtliefermenge von 105.000 Unzen sinkt der Anteil dann allerdings bis zum Ende der Betriebszeit der Mine auf 9,25 %.

Hinsichtlich der Transferierung des vereinbarten Kaufbetrages von 55 Mio. USD einigten sich beide Vertragspartner auf einen 4-Stufen-Plan. Dieser sieht zunächst die Überweisung von 7,5 Mio. USD unmittelbar nach Abschluss der Transaktion vor. Weitere 7,5 Mio. USD sollen folgen, sobald sämtliche Genehmigungen für die weitere Projektentwicklung bzw. den späteren Minenbetrieb sowie eine positive Machbarkeitsstudie vorliegen. Eine dritte Rate in Höhe von 10 Mio. USD ist fällig, wenn Aquila die endgültige Entscheidung für die Errichtung einer Mine getroffen hat. Der Restbetrag von 30 Mio. USD soll dagegen erst nach Inanspruchnahme der ersten Tranche einer noch abzuschließenden Projektfinanzierung transferiert werden, sofern Aquila bis dahin das Projekt nicht an eine dritte Partei veräußert hat. In diesem Fall hätte der neue Eigentümer die Wahl, auf die Schlussrate zu verzichten, wobei sich dann der vereinbarte Goldabnahme auf 9,5 % (bis 105.000 Unzen) bzw. 4,75 % der Produktion reduzieren würde. Alle übrigen Vereinbarungen blieben hingegen unberührt.

Zur Absicherung des Gold-,Streams‘ erhält OBL ein vorrangiges Pfandrecht auf das ,Back Forty‘-Projekt sowie alle übrigen Vermögenswerte von Aquila. Das Recht ist dabei gleichrangig zu einer bereits bestehenden gleichlautenden Vereinbarung für den Silber-,Stream‘.

Im Rahmen der Vorkaufsvereinbarung beteiligt sich OBL darüber hinaus mit 10 Mio. USD an einer Privatplatzierung von Aquila, wobei man zu einem Stückpreis von 0,26 CAD eine entsprechende Zahl an Aktien und Bezugsrechten (,Warrants‘) der Gesellschaft übernimmt. Letztere kann das Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 42 Monaten zu einem Ausübungspreis von 0,34 CAD in zusätzliche Aquila-Papiere wandeln. Nach Abschluss der Kapitalerhöhung würde OBL damit über rund 14,5 % der ausstehenden Aktien der Gesellschaft verfügen. Solange dieser Anteil nicht unter 10 % sinkt, hat OBL zudem das Recht, ein Mitglied des Aquila-Direktoriums zu benennen sowie an allen künftigen Finanzierungsrunden des Unternehmens zu partizipieren, um so den prozentualen Anteil der Beteiligung zu wahren. Den zustehenden Direktoriumssitz plant Osisko dabei mit seinem derzeitigen Vizepräsidenten für Unternehmensentwicklung, Joseph de la Plante, zu besetzen.

Mit dem endgültigen Abschluss der Privatplatzierung sowie der ,Stream‘-Vereinbarung ist am oder um den 10. November 2017 zu rechnen.

Für Osisko – https://www.youtube.com/watch?v=iHjwVUxAF0U&t=17s – bedeutet der Erwerb der Gold- und Silber-,Streams‘ des ,Back Forty‘-Vorkommens den Zugang zum signifikanten Edelmetallaufkommen eines fortgeschritten Projektes in einer risikoarmen, erstklassigen nordamerikanischen Jurisdiktion, das nicht nur einen mittelfristigen Cashflow, sondern auch Potential für weitere Explorationen verspricht.

Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte

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Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

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