Osteopathie in Schmelz / Lebach: Neue Regelung in Luxemburg

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel

„Osteopath“ in Luxemburg als Beruf anerkannt – Dr. med. Koch, Schmelz / Lebach, zu den Hintergründen

Osteopathie in Schmelz / Lebach: Neue Regelung in Luxemburg
Dr. med. Koch behandelt als niedergelassener Arzt mit Schwerpunkt Osteopathie. (Bildquelle: © javiindy – Fotolia)

SCHMELZ / LEBACH. Dr. med. Burkhard Koch, niedergelassener Arzt mit einem Schwerpunkt auf Osteopathie und Homöopathie, weist darauf hin, dass im Nachbarland Luxemburg durch eine aktuelle Entscheidung der Abgeordnetenkammer Osteopathen durch eine neue rechtliche Regelung als medizinische Fachkräfte anerkannt wurden. Damit haben sie jetzt einen Status wie Physiotherapeuten oder Krankenschwestern. Die Abgeordneten stimmten dem entsprechenden Gesetzentwurf mehrheitlich zu. Das neue Gesetz schafft damit die Grundlage dafür, dass Osteopathen mit den Krankenkassen in Luxemburg über eine Erstattung der Behandlungskosten verhandeln können. Dr. Koch weist darauf hin, dass das neue Gesetz zwar den Beruf offiziell anerkennt, konkrete Fragen zur Kostenerstattung und zur Ausbildung von Osteopathen jedoch zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden sollen.

Dr. Koch: Ärztliche Osteopathie für Patienten aus Schmelz, Wadern, Lebach, Tholey, Losheim

In Luxemburg gab es bereits im vergangenen Jahr eine erste Festlegung zur Ausbildung von Osteopathen. Danach müssen sie über einen Master Abschluss verfügen und eine kontinuierliche Ausbildung von 40 Stunden pro Jahr nachweisen. Wer mindestens zehn Jahre Berufserfahrung im Bereich der Osteopathie hat, kann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten eine Anerkennung ohne Prüfung beatragen – allerdings nur, wenn der Osteopath ein Diplom als Arzt, Physiotherapeut, Hebamme oder Krankenschwester besitzt. Dr. med. Burkhard Koch hat sich im Bereich der Osteopathie spezialisiert und hält sein Wissen in diesem Bereich durch regelmäßige Fortbildungen aktuell. Er plädiert für die ärztliche Osteopathie. Seine Qualifikation hat Dr. med. Burkhard Koch in den USA erworben, wo die Osteopathie in der Medizin schon lange allgemein anerkannt ist und wo das Studium der Osteopathie eine volle akademische Ausbildung beinhaltet.

Dr. Koch, Schmelz / Lebach: In Deutschland ist Osteopathie noch nicht als Beruf anerkannt

Dr. med. Burkhard Koch, der in seiner Praxis für Osteopathie und Homöopathie in Schmelz auch Patienten aus Wadern, Lebach, Tholey und Losheim behandelt, begrüßt die Anerkennung des Osteopathen Beruf in Luxemburg. Sie bietet für Patienten im Nachbarland Orientierung und Sicherheit. „Deutschland hinkt in diesem Bereich hinterher“, stellt der ärztliche Osteopath heraus. Hier ist weder der Osteopath als eigenständiger Beruf anerkannt, noch dessen Ausbildung gesetzlich geregelt, auch wenn im Bereich der Akademisierung in den zurückliegenden Jahren Fortschritte gemacht wurden. Patienten, die sich für eine Behandlung mit Osteopathie interessieren, rät der Mediziner, die Ausbildung kritisch zu hinterfragen. Ärztliche Osteopathen sind seiner Einschätzung nach am ehesten in der Lage, die Grenzen der Behandlung verlässlich einzuschätzen.

Dr. med. Burkhard Koch hat seine Praxis in Schmelz. Seine Schwerpunkte sind u. a. ärztliche Osteopathie und Homöopathie. In Kombination mit der Schulmedizin ist ein hochwertiger und ganzheitlicher Therapieansatz möglich.

Kontakt
Praxis Dr. Burkhard Koch
Dr. med. Burkhard Koch
Schulstr. 3
66839 Schmelz
06887/92333
06887/92334
presse@osteopathie-koch.de
http://www.osteopathie-koch.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: