Panama Papers – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
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Die sog. Panama Papers könnten Steuerhinterziehung im gigantischen Ausmaß offenbaren. Deutsche Steuersünder können über eine Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Datenleck könnte zu einem der größten Steuerskandale der vergangenen Jahrzehnte führen. Wie der Rechercheverbund von WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung sowie internationale Medien berichten, gibt es Informationen über Finanzgeschäfte mithilfe von mehr als 200.000 Briefkastenfirmen in Panama. Amtsträger und andere bekannte Persönlichkeiten sollen in die Geschäfte verwickelt sein.
Ein Datenleck bei einer Anwaltskanzlei in Panama soll zu den Enthüllungen geführt haben. Insgesamt sind wohl rund 11 Millionen Dokumente mit brisanten Informationen aufgetaucht. Es soll u.a. um Geldwäsche und Steuerhinterziehung gehen. Die panamaische Staatsanwaltschaft habe bereits Ermittlungen eingeleitet; Panama wolle voll kooperieren, heißt es.
Grundsätzlich ist die Beteiligung an einer sog. Offshore-Firma nicht illegal. Die weiteren Ermittlungen werden zeigen müssen, inwieweit sich illegale Machenschaften hinter den Panama Papers verbergen und ob deutsche Bürger und / oder Banken verstrickt sind.
Für Steuersünder sind die aktuellen Enthüllungen auf jeden Fall noch einmal ein deutlicher Warnschuss. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten bringen ein hohes Risiko mit sich. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Dies kann mit einer strafbefreienden Selbstanzeige verhindert werden. Dazu muss sie aber rechtzeitig, also vor Entdeckung der Steuerhinterziehung gestellt werden.
Daher sollten Steuersünder, die einer Verurteilung entgehen möchten, handeln und eine Selbstanzeige verfassen. Um strafbefreiend wirken zu können, muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Daher sollte eine Selbstanzeige auch kein “Schnellschuss” sein. Vielmehr muss sie gründlich und detailliert vorbereitet werden, um die komplexen Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen zu können. Daher sollte sie von einem Laien auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.
Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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