Panama Papers und die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
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Durch Berichterstattung in den Medien kann ein Sperrgrund für die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung vorliegen. Die Veröffentlichung der Panama Papers dürfte aber kein Sperrgrund sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Sperrgrund für einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann vorliegen, wenn die Tat bereits durch die Behörden entdeckt wurde oder auch schon dann, wenn der Steuersünder mit der Entdeckung der Tat rechnen musste. Ob die mediale Berichterstattung über den Ankauf sog. Steuer-CDs bereits für einen solchen Sperrgrund sorgen könnte, ist rechtlich umstritten.
Bei den Veröffentlichungen im Zuge der Panama-Papers dürfte allerdings kein Sperrgrund für die Selbstanzeige vorliegen. Denn hier handelt es sich um journalistische Recherchen und keinen Ankauf der Daten durch staatliche Behörden. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die entsprechenden Daten früher oder später auch in die Hände der Behörden gelangen. Daher sollten Steuerflüchtlinge, die an Briefkastenfirmen in Panama beteiligt waren, die Zeit noch nutzen und eine Selbstanzeige stellen, ehe es dafür zu spät ist. Im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater können in diesem Zusammenhang auch prüfen, ob überhaupt eine Steuerhinterziehung vorliegt. Die Beteiligung an einer Briefkastenfirma ist nicht automatisch illegal.
Bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung muss darauf geachtet werden, dass sie nicht nur rechtzeitig gestellt wird, sondern auch vollständig und fehlerfrei ist. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Denn jeder Einzelfall liegt anders und pauschale Angaben helfen nicht weiter. Wer es trotzdem ohne professionelle Hilfe versucht, riskiert, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt. Dann drohen trotz der Selbstanzeige immer noch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Damit es nicht so weit kommt, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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