Dieser Beitrag erklärt Ihnen alles Wichtige zum Thema “Patent anmelden”.
In Deutschland werden jedes Jahr gut 70.000 Patente bzw. Gebrauchsmuster angemeldet. Für nur wenige der eingereichten Erfindungen werden Patente erteilt. Wirtschaftlich betrachtet sind auch nicht alle Erfindungen erfolgreich.
Um das finanzielle Risiko einer nicht erfolgreichen Patentanmeldung zu minimieren, sollte vorab ein Anwalt kontaktiert werden.
1. Das Wichtigste vorab
Wenn Sie etwas erfunden haben, das Sie auch wirtschaftlich verwerten wollen, liegt der Gedanke nahe, ein Patent anzumelden. Aber: Das Risiko, völlig umsonst in ein Patent zu investieren, ist sehr hoch. Darüber hinaus ist das Patent an sich nicht gleichzusetzen mit der Erlaubnis, die Erfindung auch tatsächlich wirtschaftlich verwerten zu dürfen. Das liegt ganz einfach daran, dass es Schutzrechte, wie zum Beispiel Markenrechte, gibt, die zwar keinen negativen Einfluss auf das Patent, aber auf die wirtschaftliche Verwertung haben.
Dies ist häufig dann der Fall, wenn frühere Erfindungen durch das Patentamt nicht korrekt ermittelt wurden oder zum Zeitpunkt der Patentanmeldung noch nicht veröffentlicht waren. Zudem können lizenzrechtliche Berechtigungen nötig werden, wenn Sie ein bestehendes Produkt mit Patent lediglich weiterentwickelt haben. Ein Patent stellt also lediglich ein Schutzrecht dar, dass Sie dazu berechtigt, die Nutzung Ihrer Erfindung durch andere für maximal 20 Jahre zu verbieten.
Eine wichtige Frage vor der Patentanmeldung ist deshalb die nach dem zu erwartenden wirtschaftlichen Erfolg. Erfinder haben in der Regel nicht die nötige Erfahrung für eine solche Einschätzung. Deshalb empfiehlt es sich, einen Anwalt damit zu beauftragen, eine Art Vorprüfung vorzunehmen. Der Anwalt kann Ihnen nicht nur sagen, ob eine Patentanmeldung erfolgreich wäre, sondern auch, ob Sie Ihre Erfindung tatsächlich so verwerten können, dass es sich finanziell für Sie lohnt. Eine Patentanmeldung ist nämlich alles andere als preiswert.
2. Patent anmelden: Kosten
– Die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt kostet 40 EUR für zehn Patentansprüche.
– Haben Sie weitere Patentansprüche, müssen Sie für jeden weiteren Anspruch 20 EUR zusätzlich zahlen. Dabei bleibt es jedoch nicht.
– Für die Recherche wird eine Gebühr in Höhe von 300 EUR erhoben.
– Hinzu kommt noch eine Prüfgebühr in Höhe von 150 EUR.
Auf den ersten Blick mögen Gesamtkosten von insgesamt mindestens 490 EUR nicht viel erscheinen. Hat die Erfindung jedoch keinerlei Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg, sieht das schon ganz anders aus. Sie sollten schon wirklich sicher sein, dass Ihre Erfindung verkauft oder lizensiert werden kann. Das technische Schutzrecht ist bis heute die einzige Möglichkeit, die Erfindung erfolgreich zu schützen, wenn der Erfinder sie bei interessierten Lizenznehmern vorstellt.
Viele Erfinder machen den Fehler, eine sogenannte Hinterlegung zu nutzen (Prioschutz), die jedoch lediglich eine Dokumentation der Urheberschaft darstellt und keinen wirksamen Schutz bietet.
Das gilt auch für Geheimhaltungsvereinbarungen, da diese nur davor schützen, wichtige Informationen unbefugt öffentlich zu machen. Sie stellen jedoch keinen Beweis dafür dar, dass Ihnen die Erfindung wirklich zuerst eingefallen ist.
3. Patent anmelden – Voraussetzungen:
– eine technische Beschreibung Ihrer Geschäftsidee bzw. Erfindung
– die Formulierung Ihrer Patentansprüche, also der Schutzumfang
– eine Zeichnung bzw. Skizze der Erfindung bzw. Idee
– eine Zusammenfassung der Erfindung/Idee, die max. 1.500 Zeichen umfasst
– die Nennung des Schöpfers
4. So können Sie Ihre Erfindung patentieren lassen
Je nach Erfindung sind verschiedene Möglichkeiten einer Patentierung und eine unterschiedliche Laufzeit je Patent gegeben:
– Patentanmeldung
– Anmeldung eines Gebrauchsmusters
– Markenschutz
– Designschutz
Die Patentanmeldung und ihre Kosten haben wir bereits betrachtet. Nun wollen wir noch kurz auf die anderen Möglichkeiten eingehen.
Wenn Sie eine technische Erfindung, wie zum Beispiel Nahrungsmittel, Medikamente oder chemische Stoffe, gemacht haben, können Sie ein Gebrauchsmuster beim DPMA anmelden. Im Gegensatz zum Patent dauert die Eintragung ins Markenregister nur einige Wochen statt mehrerer Jahre. Sie können kein Gebrauchsmuster anmelden auf:
– Baupläne
– Herstellungsverfahren
– wissenschaftliche Theorien
– Arbeitsverfahren
Bei Dienstleistungen, die Sie erfunden haben, können Sie den Markenschutz für sich nutzen. Das Markenrecht schützt beispielsweise:
– Dienstleistungsideen
– Slogans
– haptische Marken
– Farben
– Signale
Der Schutz hierfür hält bis zu zehn Jahre an. Visuelle Kennzeichen können Sie mit dem Designschutz vor unbefugter Nutzung schützen. Eingetragene Designs sind z.B.:
– zweidimensionale Muster (Stoffe, Tapeten etc.)
– dreidimensionale Gegenstände (Spielzeug, Autos, Möbel etc.)
Durch die Eintragung sichern Sie sich das exklusive Recht zur Nutzung für mindestens fünf Jahre. Sie können jedoch auf bis zu 25 Jahre verlängern.
Fazit
Für einen erfolgreichen Verkauf bzw. Lizenzierung durch Sie als Erfinder sind Patente tatsächlich unverzichtbar. Dennoch sollten die Risiken und Chancen einer solchen Patentierung sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Dies insbesondere im Hinblick auf die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Wenn Sie einen Anwalt mit ins Boot holen, gehen Sie in jedem Fall auf Nummer sicher! Da es unterschiedliche Arten der Patentierung gibt und die Gültigkeit je Patent verschieden ist, ist es unerlässlich, gut informiert zu sein. Fragen Sie also gern um Rat!
Können wir Sie auf diesem Gebiet unterstützen? Dann rufen Sie uns an unter 040 32 55 32 28 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.
Quelle: https://kanzlei-bennek.de/patent-anmelden/
Rechtsanwalt Marco Bennek
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
Telefon 040 32 55 32 28
Fax 040 32 55 32 42
E-Mail: info@kanzlei-bennek.de
Web: https://kanzlei-bennek.de/
Standort und Kontaktdaten der Kanzlei: https://jm1.eu/anwaltbennekmaps
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
09:00 – 18:00 Uhr
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Mein Fokus liegt auf der Bearbeitung von Markenanmeldungen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, rechtlichen Absicherung von Onlineshops und der juristischen Beratung von Onlinehändlern.
Kontakt
Rechtsanwalt Marco Bennek
Marco Bennek
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
040 32 55 32 28
040 32 55 32 42
info@kanzlei-bennek.de
https://kanzlei-bennek.de/