Patrick Stach: Digitaler Nachlass kann problematisch werden

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Patrick Stach: Digitale Nachlässe sollten bereits zu Lebzeiten geregelt werden

Patrick Stach: Digitaler Nachlass kann problematisch werden
Patrick Stach

Daten, die ausschließlich im Internet, beispielsweise in Clouds oder auf Online-Konten, abgespeichert sind, sind sobald der Erbfall eintritt aufgrund der fehlenden rechtlichen Regelung problematisch, weiss Rechtsanwalt und Notar Patrick Stach. Dies, da ein Nachlass heutzutage meistens nicht mehr nur aus dem klassischen Erbgut wie Immobilien, Kapital oder persönlichen Gegenständen besteht. Auch digitale Vermögenswerte, Daten und Benutzerkonten werden immer häufiger hinterlassen. Patrick Stach erläutert nachfolgend, wie dafür gesorgt werden kann, dass im Erbfall auch der digitale Nachlass in seinem Sinn geregelt wird.

Verzeichnis:
– Warum es wichtig ist, den digitalen Nachlass zu regeln
– Was der digitale Nachlass beinhaltet
– Wichtige Passwörter hinterlegen
– Wie mit den Accounts für soziale Medien verfahren wird

WARUM ES WICHTIG IST, DEN DIGITALEN NACHLASS ZU REGELN

Die meisten Erben wissen nicht, wie ein digitaler Nachlass rechtlich zu behandeln ist, erklärt Patrick Stach. Das liegt daran, dass nur selten bekannt ist, ob der Erblasser wollte, dass beispielsweise seine Profile in den sozialen Medien gelöscht werden. Für die Hinterbliebenen kann dies eine enorme emotio-nale Belastung darstellen. Zudem gibt es auch digitale Werte wie beispielsweise Krypto-Wallets, die im Erbfall vom Internet genommen werden sollten. Wenn jedoch niemand von deren Existenz weiss oder die Passwörter unbekannt sind, kann dadurch schnell viel Geld verloren gehen, so Patrick Stach.

WAS DER DIGITALE NACHLASS BEINHALTET

Jedem sollte bewusst sein, welche digitalen Werten er besitzt, empfiehlt Patrick Stach. Dabei geht es nicht nur um die offensichtlichen Güter wie die Profile in den sozialen Medien, eigene Websites oder Email-Postfächer. Zu den digitale Güter gehören vielmehr auch eBooks, erworbene Software-Lizenzen, Urheberrechte und gekaufte Musik oder Filme. Zudem gehören Shopping- und Bezahlkonten wie Paypal zum digitalen Nachlass, und Wallets, also elektronische Geldbörsen, auf die digitale Währungen als Datensätze verbucht werden können, fügt Patrick Stach an.

WICHTIGE PASSWÖRTER HINTERLEGEN

Den Erben kann ein einfacher Zugang zum digitalen Nachlass ermöglicht werden, indem sämtliche Passwörter stets sicher verwahrt werden. Sie können auf dem Rechner selbst, auf einem USB-Stick oder einem sonstigen Datenträger gespeichert werden. Viele Betriebssysteme beinhalten auch einen Pass-wortmanager, auf den der Erbe mit einem Master-Passwort Zugriff erhalten kann. Patrick Stach rät jedoch, ausgedruckte oder von Hand notierte Listen in einem Safe oder Schließfach zu hinterlegen. Am besten und sichersten können diese Listen gemeinsam mit einem Testament oder anderen erbschaftsre-levanten Dokumenten beim Notar verwahrt werden.

WIE MIT DEN ACCOUNTS FÜR SOZIALE MEDIEN VERFAHREN WIRD

Allerdings ist bislang rechtlich unklar, ob Erben tatsächlich einen Anspruch auf den Profilzugriff des Erb-lassers in sozialen Medien geltend machen können. Denn die sozialen Medien sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, die Accounts verstorbener Menschen für deren Erben oder Verwandten zugänglich zu ma-chen. Beruft man sich aber auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs, in dem einer Mutter das Recht auf Zugriff auf das Facebook-Profil ihrer verstorbenen Tochter zugesprochen wurde, ist davon auszugehen, dass auch ein Schweizer Gericht im Streitfall zu demselben Schluss kommen würde, erklärt Patrick Stach.

PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.

– Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
– Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
– Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.
– Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.

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