Rechtsanwalt Patrick Stach: Die Wegzugsbesteuerung in Deutschland wurde verschärft
Patrick Stach ist Rechtsanwalt und hat sich in seiner Kanzlei Stach Rechtsanwälte AG mit Sitz in St. Gallen und Zürich in erster Linie auf Wirtschaftsrecht spezialisiert. Oft betreut er auch Mandanten, die aus Deutschland in die Schweiz einwandern wollen. Für sie gilt nun seit dem 1. Januar 2022 eine Neufassung des Aussensteuergesetzes (AStG). Welche wesentlichen Änderungen die Neufassung beinhaltet und inwiefern sich diese auf jeden auswirkt, der aus Deutschland in die Schweiz auswandern möchte, erklärt Patrick Stach.
WAS DIE NEUFASSUNG DES GESETZES KONKRET BEDEUTET
Immer wieder verlassen Unternehmer Deutschland, um sich in einem Staat mit besseren Konditionen für Unternehmer niederzulassen, weiß Patrick Stach. Jedoch können bei einem Wegzug aus Deutschland hohe Steuern anfallen – ein Umstand, der nicht unterschätzt werden sollte. Wer bislang in Deutschland lebte und eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält, muss nun unter Umständen beim Wegzug seinen Anteilsbesitz an der Kapitalgesellschaft versteuern. Besteuert wird dabei ein fiktiver Gewinn aus dem Vermögenszuwachs, und zwar dann, wenn die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zum Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland gehalten wird. Ohne dass tatsächlich ein Verkauf stattfindet, wird hier also ein fiktiver Wert als Einkommen besteuert, erläutert Patrick Stach.
WELCHE AUSWIRKUNGEN DIE GESETZESVERSCHÄRFUNG AUF AUSWANDERER HAT
Ein Wegzug aus Deutschland kann nun massgeblich erschwert werden, betont Patrick Stach. Dies gilt insbesondere für Unternehmer, also Personen, die Beteiligungen von mindestens einem Prozent an Kapitalgesellschaften halten. Auf diese Weise wurde die grundlegende Ausrichtung des Aussensteuergesetzes (AStG) geändert, welches bislang einen Umzug aus Deutschland in ein Land des EU-/EWR-Raumes erleichtern sollte.
AUCH PRIVATPERSONEN SIND VON DER GESETZESÄNDERUNG BETROFFEN
Ziel der Gesetzesverschärfung ist es, das Vermeiden von Steuern im europäischen Raum zu erschweren. Doch nicht nur Unternehmer sind von der Gesetzesänderung betroffen, auch für privat gehaltene Gesellschaftsanteile wurde die Wegzugsbesteuerung neu formuliert. Nach dem nun in Kraft getretenen geltenden Recht sind auch Privatpersonen, die in den letzten fünf Jahren zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren und die während der letzten 12 Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre lang unbeschränkt steuerpflichtig waren, von der Wegzugsbesteuerung betroffen. Nach dem alten Gesetz waren diese Zeiträume enger gefasst, was die betroffene Personengruppe wesentlich kleiner machte, erläutert Patrick Stach.
WAS DER WEGFALL DER UNBEFRISTETEN STUNDUNG BEDEUTET
Der Wegfall der unbefristeten Stundung stellt für Patrick Stach den wohl folgenreichsten Teil der Gesetzesverschärfung dar. Bisher war es möglich gewesen, die geschuldete Steuer beim Wegzug aus Deutschland in den EU-/EWR-Raum zeitlich unbegrenzt, unverzinslich und ohne Sicherheiten zu stunden, wenn der Betroffene Staatsangehöriger eines der EU-/EWR-Staaten war und seine Anteile weiter hielt. Seit dem 1. Januar 2022 jedoch wird die Steuer sofort mit dem Wegzug aus Deutschland fällig und ist sofort zu entrichten – was schnell zu einem Problem werden kann, warnt Patrick Stach. Es besteht zwar die Möglichkeit, die Steuer über sieben Jahre in gleichen, unverzinslichen Raten zu bezahlen, doch muss in diesem Fall eine Sicherheit geboten werden.
WIE SICH DIESE GESETZESVERSCHÄRFUNG AUF DIE SCHWEIZ AUSWIRKT
Der Europäische Gerichtshof hat sich bereits mit dieser sofortigen Fälligkeit der Wegzugssteuer, insbesondere beim Umzug aus Deutschland in die Schweiz, beschäftigt. Trotz des Freizügigkeitsabkommens stellt die Schweiz in diesem Gesetz ein Drittstaat dar, was einen Verstoss gegen das Freizügigkeitsabkommen bedeutet, so der Europäische Gerichtshof. Für den Umzug in die Schweiz gilt nun, dass die Steuer in fünf gleichen Jahresraten zu erfolgen hat. Diese sind zu verzinsen, und ausserdem ist eine Sicherheit zu leisten, fügt Patrick Stach hinzu.
KEINE GLEICHBEHANDLUNG DER SCHWEIZ GEGENÜBER ANDEREN STAATEN
Doch auch die Korrektur des Gesetzes hinsichtlich der Schweiz hebt die Ungleichbehandlung der Schweiz gegenüber anderen Staaten nicht auf, erläutert Patrick Stach. Es findet lediglich keine Unterscheidung mehr zwischen EU-/EWR-Staaten und Drittstaaten statt, was bedeutet, dass das Verhältnis Deutschlands zu anderen Staaten keine Beachtung mehr findet. Die Freizügigkeit für erwerbsbedingte Wegzüge von Deutschland in die Schweiz und in andere Staaten wird eingeschränkt, und die Rechtsfolgen aus dem Urteil des EuGHs werden auf diese Weise umgangen.
LOHNT SICH FÜR IN DEUTSCHLAND LEBENDE PERSONEN EIN UMZUG IN DIE SCHWEIZ ODER ANDERE LÄNDER DER EU?
Patrick Stach rät jedem, der in Deutschland lebt und sich mit dem Gedanken eines Umzugs in die Schweiz oder in ein anderes Land beschäftigt, sich vorab genau zu informieren. Möglicherweise lohnt sich ein Wegzug nicht mehr, wenn eine Pflicht zur Entrichtung der Wegzugssteuer besteht. In jedem Fall kann ein Umzug schnell wesentlich teurer werden, als zunächst geplant – und eine Entbindung von dieser Steuerpflicht gibt es leider nicht. So bleibt nur ein schwacher Trost für Umzugswillige: Wer in die Schweiz umsiedelt, ist mit dem neuen Gesetz nicht schlechter gestellt als Personen, die in ein anderes EU-/EWR-Land ziehen – die Wegzugssteuerpflicht besteht für alle gleichermassen, resümiert Patrick Stach.
DIE KANZLEI STACH RECHTSANWÄLTE
Die Stach Rechtsanwälte AG ist eine renommierte Schweizer Kanzlei mit Sitz in Zürich und St. Gallen. Nationale und internationale Klienten werden schwerpunktmässig in den Rechtsgebieten der Wirtschaft und dem damit verbundenen Arbeitsrecht, dem Erbrecht und dem Familienrecht beraten. Das Notariat stellt ausserdem Beurkunden und Beglaubigungen aus. Langjährige Erfahrung, das praktische Verständnis für wirtschaftliche Abläufe und das wirtschaftsrechtliche Know-How macht die Stach Rechtsanwälte AG für Unternehmen und Unternehmer zu einem zuverlässigen und kompetenten Partner in allen Rechtsangelegenheiten. Alle Juristen der Kanzlei Stach Rechtsanwälte AG sind im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St. Gallen eingetragen.
PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.
Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
– Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
– Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
– Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.
– Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet “Private Equity und Venture Capital” ausgezeichnet.
Firmenkontakt
Stach Rechtsanwälte AG
Patrick Stach
Poststrasse 17
9001 St. Gallen
+41 (0)71 278 78 28
+41 (0)71 278 78 29
info@stach.ch
https://stach.ch/
Pressekontakt
Stach Rechtsanwälte AG
Patrick Stach
Poststrasse 17
9001 St. Gallen
+41 (0)71 278 78 28
+41 (0)71 278 78 29
stach-ra@clickonmedia-mail.de
https://stach.ch/